# taz.de -- Parteispenden-Watch der taz: XXXL-Spenden in kleinen Stücken
       
       > Neue Fälle zeigen, dass die sofortige Veröffentlichungspflicht für
       > Großspenden mutmaßlich umgangen wird - wie bei der Möbelfirma XXXL und
       > bei Bosch. Sanktionen gibt es nicht.
       
 (IMG) Bild: Sind bei der Recherche aufgefallen: die Häppchen-Spenden von XXXLutz.
       
       BERLIN taz | Die XXXLutz Group, der zweitgrößte Möbelhändler der Welt,
       versuchte im Jahr 2008 möglicherweise, eine Großspende an die CSU zu
       verschleiern. Als Großspenden gelten Beträge von über 50.000 Euro pro Jahr
       und Spender. Erhält eine Partei eine solche Spende, muss sie diese dem
       Bundestagspräsidenten anzeigen - die Spende wird dann rasch auf der Website
       des Bundestags veröffentlicht. So sollen die Bürger erfahren, wer die
       wesentlichen Geldgeber der Parteien sind. Eine solche Großspende überwies
       der Möbelriese im Jahr 2008 an die CSU, genau genommen waren es die
       Tochtergesellschaften.
       
       Der österreichische Konzern expandiert seit 2002 auf dem deutschen Markt
       und hat zahlreiche Möbelhäuser übernommen, darunter auch die "Mann
       Mobilia". Unter der neuen Führung spendete die Mann Mobilia GmbH im Jahr
       2008 genau 20.000 Euro an die CSU. Denselben Betrag überwiesen jeweils auch
       die Tochtergesellschaften Mann Handels GmbH Eschborn, die BDSK Handels GmbH
       und die LN-Möbel Handels GmbH - also insgesamt 80.000 Euro. Alle vier
       Spender gehören zum Mutterunternehmen Lutz Handels GmbH und sind im
       [1][taz-Recherchetool] unter derselben Adresse verzeichnet: Mergentheimer
       Straße 59 in Würzburg.
       
       ## 80.000 Euro von der selben Adresse
       
       Durch eine mutmaßliche Aufteilung wurde die Veröffentlichungspflicht
       umgangen. Damit tauchten die Spenden erst anderthalb Jahre später im
       Rechenschaftsbericht der CSU auf. Konsequenzen braucht voraussichtlich
       weder die CSU, noch der Möbelhersteller zu befürchten. Denn das
       Parteiengesetz hält keinerlei Sanktionen für den Fall bereit, dass ein
       Unternehmen versucht, die Ad-Hoc-Veröffentlichungspflicht zu umgehen.
       
       ## Offenbar haben Absprachen stattgefunden
       
       Sanktionen wären laut dem Juristen und Experten für das Parteiengesetz,
       Frank Saliger, nur unter folgender Bedingung möglich: "Es müsste einen
       Gesamtplan geben, bei dem das Mutterunternehmen die Tochterunternehmen
       anweist, Geld zu spenden. Das Mutterunternehmen müsste auch das dafür
       notwendige Geld an die Subunternehmen verteilen. Dann wäre es nach dem
       Parteiengesetz strafrechtlich relevant." In diesem Fall wäre auch der
       Rechenschaftsbericht falsch. Es könnte zu nachteiligen Folgen für die CSU
       kommen.
       
       Es sei auffällig, so Saliger, dass jedes Mal die gleiche Summe gespendet
       wurde. "Das deutet daraufhin, dass Absprachen stattgefunden haben", sagte
       der Strafrechtler von der Bucerius Law School in Hamburg. Aber das allein
       werde wohl als Beweis nicht ausreichen.
       
       XXXL bestreitet, dass es eine Anweisung des österreichischen
       Gesellschafters gegeben hat. Seitens des Mutterkonzerns bestehe kein
       Interesse deutsche Parteien zu unterstützen. "Es handelt sich in allen
       Fällen um im Möbeleinzelhandel tätige Gesellschaften, die sich der CSU, der
       FDP und übrigens auch anderen politischen Parteien in irgendeiner Weise
       verbunden fühlen", sagte ein Sprecher der taz.
       
       "Es ist daher logisch, dass nicht eine Gesellschaft für alle, sondern jede
       Gesellschaft für sich Spenden leistet. Eine einzelne Gesellschaftwürde
       nicht den gesamten Betrag von 80.000,- € übernehmen wollen", so der
       Sprecher. Absprächen hätten jedoch stattgefunden, um nicht den Eindruck
       entstehen zu lassen, eine der Gesellschaften sei einer Partei mehr gesonnen
       als die anderen.
       
       Offenbar ist es auch den Spendern bewusst, dass es kein juristisches
       Nachspiel hat, wenn sie die Publizitätspflicht für Spenden von mehr als
       50.000 Euro umgehen. In den Rechenschaftsberichten finden sich zahlreiche
       Beispiele, die zeigen, wie sie mutmaßlich die Pflicht umgehen. So überwies
       auch die Robert Bosch GmbH 2009 an die FDP 40.000 Euro. Den gleichen Betrag
       zahlte auch die Robert Bosch Industrietreuhand KG an die Liberalen.
       
       23 Jun 2011
       
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