# taz.de -- Kommentar Pfefferspray-Einsatz: Keine Nahkampfwaffe
       
       > Wer Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt
       > aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet
       > zur Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
       
 (IMG) Bild: Im Februar 2009 wurde in Berlin gegen den 12. Europäischen Polizeikongress demonstriert.
       
       Seit Anfang 2000 setzt die Hamburger Polizei Pfefferspray ein. Inzwischen
       sind Tausende dieser Reizgassprühgeräte (RSG) verschiedener Typen
       angeschafft worden. Sie sollen im normalen Polizeivollzugsdienst die
       Beamten in schwierigen Situationen in die Lage versetzen, unmittelbaren
       Zwang bei der Amtstätigkeit auszuüben, ohne sich handfest prügeln oder die
       Schusswaffe einsetzen zu müssen. Pfefferspray sollte ein milderes Mittel
       als die Pistole sein, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu
       tragen - also eine Defensivwaffe.
       
       Deshalb sollen Reizgassprühgeräte vor allem aus der Distanz eingesetzt
       werden - ihr Strahl reicht zweieinhalb bis vier Meter weit. Doch was in den
       letzten Monaten gerade bei den so genannten "geschlossen Einheiten" zu
       beobachten ist, zeigt eine ganz andere Tendenz. Da scheinen ganze Einheiten
       und einzelne Beamte eine neue Nahkampfwaffe entdeckt zu haben.
       
       Ohne jegliche Hemmungen wird aus kürzester Distanz Demonstranten
       Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht, nur weil einige Polizisten
       meinen, harmlose Demonstranten als "Störer" einstufen zu müssen. Wer
       Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt
       aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet zur
       Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
       
       24 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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