# taz.de -- Olympiabewerbung München 2018: Rechtswidrig durchwurschteln
       
       > Es wäre ein sittenwidriger Vertrag, den der Oberbürgermeister von München
       > bei einem Zuschlag für Olympia unterschriebe. Das besagt ein aktuelles
       > Gutachten.
       
 (IMG) Bild: "Ich habe noch nie einen so einseitigen Vertrag gesehen": Verwaltungsrechtler Manssen über die Olympisbewerbung.
       
       MÜNCHEN taz | Der Ort war sicher mit Bedacht gewählt. Ausgerechnet im
       Münchner Rathaus präsentierten Olympiagegner ein Gutachten über den
       Host-City-Vertrag, das sich leicht auf den Punkt bringen lässt:
       Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) überschreite seine Kompetenzen, wenn
       er den Vertrag unterschreibt. Außerdem sei der Olympia-Vertrag aufgrund
       seiner Einseitigkeit sittenwidrig.
       
       Auch den Zeitpunkt haben die Olympiagegner bewusst gewählt: In acht Tagen
       entscheidet das Internationale Olympische Komitee, welche Stadt 2018 die
       Olympischen Winterspiele ausrichten darf. Lange galt München als zweiter
       Favorit hinter Pyeongchang in Südkorea. Doch inzwischen hat München
       aufgeholt - durch gelungene Präsentationen, aber auch durch einen
       gewonnenen Bürgerentscheid in Garmisch-Partenkirchen.
       
       Mit dem Entscheid im Mai wollten die Olympiagegner eine Überprüfung des
       Host-City-Vertrags erzwingen. Als das scheiterte, haben sie den
       Verwaltungsrechtler Gerrit Manssen von der Uni Regensburg mit der
       Überprüfung des Vertrags beauftragt. Gestern präsentierte der Jurist sein
       18-seitiges Gutachten. Seiner Meinung nach ist der Host-City-Vertrag, den
       Ude bei einem möglichen Zuschlag sofort unterschreibt, rechtswidrig und
       damit unwirksam.
       
       "Ich habe noch nie einen so einseitigen Vertrag gesehen", sagte Manssen der
       taz. "Jede Klausel geht zulasten der Stadt." München übernehme ohne
       Genehmigung alle Risiken, speziell im finanziellen Bereich. Aber bei dem
       Vertrag geht es zum Beispiel auch um Marken- und Urheberrechte, Ein- und
       Ausreiseregelungen. "Etliche Dinge liegen außerhalb der Zuständigkeiten der
       Stadt, der Host-City-Vertrag verstößt gegen das bayerische Kommunalrecht",
       sagte Manssen.
       
       Allerdings sieht der Rechtsgutachter keine Klagemöglichkeit gegen den
       Vertrag. "Lediglich die Rechtsaufsichtsbehörde, die Regierung von
       Oberbayern, könnte einschreiten", sagte Manssen. Der Rechtsgutachter hat
       aber "den Eindruck, dass sich die Verantwortlichen rechtswidrig
       durchwurschteln wollen". Die Olympiagegner indes wollen noch einmal das
       Bayerische Innenministerium informieren und außerdem in einem Brief an alle
       IOC-Mitglieder auf ihr Gutachten hinweisen.
       
       Die angegriffenen Olympiaplaner geben sich nach außen hin gelassen. Der
       Vertrag sei schon von vielen Staaten unterzeichnet worden, sagte ein
       Sprecher der Bewerbungsgesellschaft. Stadtoberhaupt Christian Ude träumt
       davon, mit dem Host-City-Vertrag im Gepäck wieder in München zu landen.
       Übrigens: Ude selbst hat den Vertrag einmal als "Zumutung" bezeichnet.
       Jetzt weiß er zusätzlich, dass er ihn eigentlich gar nicht unterzeichnen
       darf.
       
       27 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Kemnitzer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
       
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