# taz.de -- Debatte zur Parteienfinanzierung: Eine steile Gehaltskurve
       
       > Die schwarz-gelbe Regierung hat es nicht eilig, das Wahlrecht
       > verfassungskonform zu machen. Bei der Erhöhung der Diäten aber ist sie
       > ziemlich fix.
       
 (IMG) Bild: Entscheidung zur Parteienfinanzierung: In der letzten Sitzung vor der Sommerpause soll das Gesetz durchgepeitscht werden.
       
       Derzeit gibt die politische Klasse den Bürgern gleich in drei Bereichen
       Anschauungsunterricht, wie leichthändig sie ihren Machterhalt über
       demokratische Belange stellt. Bei der Diätenerhöhung kann es ihr nicht
       schnell genug gehen, die will sie jetzt noch vor der Sommerpause
       durchpeitschen.
       
       Hingegen hat die Regierung keinerlei Eile, die verfassungswidrigen
       Regelungen im Wahlrecht - Stichwort Überhangmandate - zu überarbeiten.
       Gleichzeitig soll den kleinen Parteien die staatliche Finanzierung gekürzt
       werden.
       
       Drei Jahre hatte der Bundestag Zeit, das "negative Stimmgewicht" bei
       Bundestagswahlen zu beseitigen. Doch er hat auch die äußerste vom
       Verfassungsgericht gesetzte Frist (Ende Juni 2011) verstreichen lassen. Die
       Union will an den Überhangmandaten unbedingt festhalten. Sie verdankt ihr
       24 zusätzliche Sitze im Bundestag und 2013 könnten sie sogar
       wahlentscheidend sein. Die Opposition will sie ebenso unbedingt beseitigen.
       
       Zudem hat die Korruptionsbekämpfungsgruppe des Europarats (GRECO)
       Kontrolldefizite bei der deutschen Parteienfinanzierung festgestellt. Die
       zehn GRECO-Empfehlungen datieren von 2009. Über ihre Umsetzung hätte
       Deutschland bis zum 30. Juni 2011 berichten sollen. Nichts ist bis dahin
       passiert.
       
       Dagegen fand die erste Lesung zur Erhöhung der Diäten und der
       Parteienfinanzierung im Bundestag überstürzt am 30. Juni statt, nach 21
       Uhr. Das war just der Tag, an dem der Atomausstieg beschlossen wurde - und
       diese Entscheidung stellte natürlich alles andere in den Schatten. Nur eine
       Woche später, der letzten vor der Sommerpause, ist die endgültige
       Verabschiedung der Erhöhung geplant - diesmal im Windschatten der
       anstehenden Abstimmung über PID. Soviel Eile macht misstrauisch. Gewiss,
       Diäten und Parteienfinanzierung wurden mehrere Jahre nicht erhöht. Doch das
       hat gute Gründe.
       
       ## Bei Bedarf verfassungswidrig
       
       Wer die Parteienfinanzierung berurteilen möchte, muss die verschwiegenen
       finanziellen Zusatz-Quellen berücksichtigen. So haben Bundes- und
       Landtagsabgeordnete inzwischen rund 10.000 persönliche Mitarbeiter, die
       natürlich auch Parteiarbeit machen. Dasselbe gilt für die "Parteien in den
       Parlamenten", die Fraktionen. Auch von ihren Aktionen, etwa ihrer
       Öffentlichkeitsarbeit, profitieren die Mutterparteien.
       
       Beides kostet den Steuerzahler jährlich unglaubliche 411 Millionen Euro.
       Diese verdeckte Staatsfinanzierung muss also zu den 133 Millionen Euro, die
       die Parteien offen aus der Staatskasse bekommen, addiert werden. Dann aber
       erscheint die geplante Erhöhung der offenen Zuschüsse auf 151 Millionen
       Euro in neuem Licht.
       
       Der Entwurf enthält, gut versteckt, auch noch ein Kukucksei für kleine
       Parteien. Auch das gehört auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.
       Außerparlamentarischen Konkurrenten der Etablierten wie den "Piraten" und
       den "Freien Wählern", soll nämlich die staatliche Finanzierung von bisher
       50 Prozent auf rund 40 Prozent ihrer Einnahmen gekürzt werden. Diese
       Kürzung trifft keine der Bundestagsparteien, weil deren Staatsanteil schon
       jetzt unter 40 Prozent liegt. Im Gegenteil, ihre Finanzierung erhöht sich
       um eben die 10 Prozent der Kleinen. Und so bereichert sich das politische
       Kartell auf Kosten der Kleinen.
       
       ## Verdeckte Nebeneinkünfte
       
       Ebenso widerspricht die geplante Angleichung der Bezüge der Parlamentarier
       an die von Bundesrichtern dem Diätenurteil des Verfassungsgerichts.
       Richterbezüge und Abgeordnetendiäten sind zwei völlig unterschiedliche
       Dinge. Das hat das Gericht immer wieder betont. Mitglieder des Bundestages
       erhalten neben ihrem Gehalt noch eine steuerfreie monatliche
       Kostenpauschale von fast 4.000 Euro, unabhängig von der Höhe ihrer
       tatsächlichen Aufwendungen. Das läuft häufig auf ein steuerfreies
       Zusatzeinkommen hinaus, in dessen Genuß kein Richter kommt. Und sie dürfen
       - anders als Abgeordnete - auch keinen voll bezahlten Zweitberuf neben
       ihrer eigentlichen Aufgabe ausüben.
       
       Die vom Parlament an den Tag gelegte Eile soll offenbar auch die hohen
       Zusatzdiäten aus der Diskussion halten, die sich die vielen
       Parlamentarischen Geschäftsführer, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden
       und Arbeitsgruppenvorsitzenden bewilligen. Die Zuschläge verschaffen just
       denjenigen, die den Gesetzentwurf ausgekungelt und bei der ersten Lesung
       das Wort geführt haben, wie Peter Altmaier (CDU) und Thomas Oppermann (SPD)
       steuerpflichtige Gesamtdiäten, die nach Medienangaben rund 15.000 Euro
       betragen, weit mehr nicht nur als Bundesrichter (8.144 Euro), sondern auch
       als Senatspräsidenten (8.990 Euro) und sogar Gerichtspräsidenten (11.670
       Euro) beziehen.
       
       Selbst wenn man den Bundestag beim Wort und den Vergleich mit
       Bundesrichtern ernst nähme, müssten zunächst die Zusatzdiäten massiv
       gekürzt werden. Kein Wunder also, dass die Unions- und die SPD-Fraktion
       über deren genaue Höhe beharrlich die Auskunft verweigern.
       
       ## An der Öffentlichkeit vorbei
       
       Die Geheimniskrämerei geschieht aber aufgrund des schlechten Gewissens
       gegenüber dem Verfassungsrecht. Denn Karlsruhe hat solche Zahlungen längst
       für unzulässig erklärt. Pikanterweise wurden im Bundestag bestimmte
       Passagen eben dieses Verbotsurteils, wo sie dem Redner in den Kram passten,
       wörtlich zitiert und dabei aus dem Zusammenhang gerissen; der Tenor des
       Urteils aber, dass nämlich die Diäten auch Zusatzarbeit mit abdecken und
       Funktionszulagen deshalb verfassungswidrig sind, wurde verschwiegen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei Beschlüssen über Diäten und
       Parteienfinanzierung, "dass der gesamte Willensbildungsprozess für den
       Bürger durchschaubar ist". Denn Öffentlichkeit stelle - neben dem Gericht
       selbst - "die einzige wirksame Kontrolle" dar, wenn "das Parlament in
       eigener Sache entscheidet". Dem wird der Bundestag nur formal gerecht.
       Tatsächlich versucht er, eine umfassende Information über das Pro und
       Contra der geplanten Maßnahmen und damit eine wirksame Kontrolle durch die
       Öffentlichkeit zu verhindern. Deshalb die Blitz-Gesetzgebung.
       
       7 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hans Herbert von Arnim
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Parteispenden-Watch
       
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