# taz.de -- Wilko Zicht, Fankultur- und Wahlrechtsexperte: "Das ist doch nervenzerfetzend"
       
       > Seine Hobbys machen Wilko Zicht zum bundesweit gefragten Experten:
       > Fußballfan-Kultur und Wahlrecht. Der 35-Jährige hat Wahlrechtsreformen in
       > Hamburg und Bremen initiiert - und jene, die der Bundestag zu
       > verabschieden verschlafen hat.
       
 (IMG) Bild: Wahlrechtsexperte, Fankultur-Mann und Grünen-Mitglied: Wilko Zicht.
       
       taz: Herr Zicht, Sind Sie das Opfer Ihrer eigenen Wahlrechtsreform? 
       
       Wilko Zicht: Ja, so war das eigentlich nicht geplant, dass ausgerechnet ich
       am Ende derjenige bin, der um 40 Stimmen den Einzug in die Bürgerschaft
       verpasst. Auch kann ich jetzt ein Stück weit nachvollziehen, dass es nicht
       immer nur eine Lust ist, die Auszählung zu beobachten und auf ein Ergebnis
       zu warten.
       
       Sie haben den PolitikerInnen die relative Sicherheit vom Wahlabend
       genommen. 
       
       Und mir selbst die Unbekümmertheit beim Verfolgen der Wahlergebnisse: Das
       habe ich sonst immer als unterhaltsam empfunden. Wenn man davon selber
       betroffen ist, fühlt sich das ganz anders an. Das ist doch ziemlich
       nervenzerfetzend.
       
       Dass Sie kein Mandat bekommen, war für viele überraschend. Schließlich sind
       Sie als Initiator der Wahlrechtsreform und als Sprecher des Bündnisses
       Aktiver Fußballfans (BAFF) gut vernetzt. 
       
       So einfach ist das nicht. Die Leute wählen dich nicht, nur weil sie deinen
       Namen einmal in der Zeitung gelesen haben. Abgesehen davon finde ich mein
       Ergebnis mit 1.025 Personenstimmen so schlecht nicht. Die Kandidaten, die
       von hinteren Plätzen mit noch mehr Stimmen ins Parlament gewählt wurden,
       haben meist wochenlang jeden Tag Flugblätter verteilt.
       
       Sie haben keinen Straßenwahlkampf gemacht? 
       
       Weils so knapp war, ärgere ich mich im Nachhinein ein wenig, dass ich nicht
       noch ne Schippe draufgelegt habe. Aber mein Seelenheil hängt nicht davon
       ab. Bürgerschaftsabgeordneter zu werden, das war kein fester Bestandteil
       meiner Lebensplanung.
       
       Warum haben Sie überhaupt begonnen, sich mit dem Wahlrecht zu beschäftigen? 
       
       Das kann ich kaum beantworten. Hobbys sucht man sich ja nicht aus. Die
       fliegen einem zu.
       
       Aber nur wenigen fliegt das Wahlrecht zu. 
       
       Ich fand als Kind die Wahlberichterstattung im Fernsehen spannend - noch
       bevor ich begonnen habe, mich für die "Tagesschau" zu interessieren. So
       richtig los ging das mit dem Wahlrecht auch erst mit dem Internet-Boom Ende
       der 90er. Da hab ich geschaut: Zu welchem Thema gibts noch nix im Web, was
       könntest du machen? Da bin ich dann beim Wahlrecht gelandet.
       
       Und dann kam irgendwann Fußball dazu? 
       
       Nein, das war noch früher. Zum ersten Mal mit meinem Vater im Stadion war
       ich ausgerechnet 1986 im entscheidenden Spiel gegen Bayern. Wenn Kutzops
       Elfer reingegangen wäre, hätte Werder die Meisterschaft gewonnen. Gesehen
       habe ich den Schuss aber nicht, weil alle Erwachsenen um mich herum auf den
       Bänken standen. Ich habe nur das Geräusch gehört - dieses Klatschen, als
       der Ball an den Pfosten geht, das …
       
       … das kriegt man nicht mehr aus dem Ohr? 
       
       Zum Glück habe ich mit Werder seitdem viele tolle Erfolge feiern können.
       Wenn die letzten 20 Jahre ähnlich trostlos verlaufen wären wie beim HSV,
       würde mir das Geräusch wohl heute noch Alpträume bereiten.
       
       Wie gehören Fan-Arbeit und Wahlrecht zusammen? 
       
       Im Prinzip gar nicht, aber letztlich geht es in beiden Fällen um Politik.
       Bei BAFF kümmern wir uns ja nicht um das Spiel auf dem Rasen, sondern um
       die gesellschaftspolitischen Aspekte drumherum. Rassismus und
       Diskriminierung auf den Rängen, Freiräume für Jugend- und Fankultur,
       Stadionverbote, Polizeigewalt und so weiter.
       
       …und Sie sind mit Ihren Hobbies zum Experten geworden, der sowohl vom DFB
       angehört wird als auch - in Sachen Wahlrecht - von Länderparlamenten. 
       
       Das stimmt. In Schleswig-Holstein war ich bei einer Landtags-Anhörung sogar
       einmal ironischerweise von der FDP als Sachverständiger benannt worden.
       
       Warum ironischerweise? 
       
       Naja, als Grünen-Mitglied - das kam ein wenig überraschend. Es dürfte sich
       aber auch kaum wiederholen, da die Vorstellungen doch sehr
       auseinandergingen. Zum Beispiel in der Frage, wie viel Einfluss die
       WählerInnen auf die personelle Zusammensetzung des Landtags haben sollten.
       
       Personalisieren ist bei den Grünen nicht mehr umstritten? 
       
       Die immer stärkere Fokussierung auf die SpitzenkandidatInnen finde ich auch
       eher problematisch. Da geht es dann oft nur noch darum: Wer ist der bessere
       Darsteller - und eben nicht um die Inhalte. Bei den einzelnen Abgeordneten
       sehe ich diese Gefahr nicht. Da kann man sich doch letztlich nur über die
       Inhalte profilieren - und wer mit bestimmten Inhalten Personenstimmen
       gewinnt, stärkt dadurch auch sein Fachthema.
       
       Welchen juristischen Hintergrund haben Sie denn als Wahlrechtsexperte? 
       
       Außer dem, was ich mir selbst angeeignet habe? Fast keinen. Ich hatte
       angefangen, Jura zu studieren, und da habe ich auch eine Hausarbeit zum
       Thema Überhangmandate geschrieben. Aber das Studium habe ich dann
       irgendwann abgebrochen, weil ich einige Rechtsgebiete nicht so spannend
       fand.
       
       Bis ausgerechnet auf das - unter Juristen als trocken verschriene -
       Unterkapitel Wahlrecht? 
       
       Dass es oft vernachlässigt wird, dieser Nischencharakter, sorgt ja
       umgekehrt dafür, dass man als Fachfremder zum Experten werden kann. Ich
       finde es aber auch nicht langweilig, im Gegenteil: Es gibt die doch sehr
       bedenkliche Aussicht auf einen Wahlrechts-GAU, also darauf, dass es mit dem
       aktuellen Wahlrecht möglich ist, dass eine Bundesregierung zustande kommt,
       die eben nicht dem Wahlergebnis entspricht.
       
       Wodurch? 
       
       Im Wesentlichen durch Überhangmandate, die als Bonus für ein schlechtes
       Zweitstimmen-Ergebnis wirken: Es bekommt also eine Partei, gerade weil sie
       weniger gewählt wird, mehr Sitze. Beispiel: Die CSU bei der letzten
       Bundestagswahl. Die hatte bis 2009 nie Überhangmandate. Die kamen erst mit
       ihrem für ihre Verhältnisse schlechten Zweitstimmen-Resultat. Im
       Umkehrschluss können die Zweitstimmen dadurch ein negatives Stimmgewicht
       entfalten, also ein Zuwachs an Stimmen einen Verlust an Sitzen bedeuten.
       Und das ist ja eine offenkundige Verkehrung des Wählerwillens.
       
       Sie ändert aber nicht die Mehrheit im Bundestag. 
       
       Bisher ist das zum Glück nicht passiert, weil die Überhangmandate meist an
       die Parteien gingen, die ohnehin die Mehrheit hatten. Das kann aber genauso
       gut auch anders herum ausgehen. Dann hätten wir ein Parlament, das gerade
       nicht den Willen des Volkes repräsentiert, und die gewählte Regierung wäre
       ohne demokratische Legitimation. Das könnte durchaus zu einer Staatskrise
       führen.
       
       Die hätten wir auch, wenns jetzt zu Neuwahlen käme, weil der Bundestag die
       vom Verfassungsgericht geforderte Wahlrechtsreform hinausgezögert hat.
       Ärgert Sie diese Passivität? 
       
       Ja. Geärgert hat mich aber noch mehr, dass die rot-grüne Schröder-Regierung
       das Thema sieben Jahre lang hat liegen lassen - schließlich waren das ja
       sozusagen meine Leute.
       
       Da fehlte auch der Zwang, das Wahlrecht zu ändern. 
       
       Die Problematik mit den Überhangmandaten war aber schon in den 1990ern sehr
       umstritten. Nur hatte Rot-Grün dann 1998 plötzlich selber welche.
       
       Im Urteil zu Ihrer Beschwerde wegen der Bundestagswahl 2005 hatte das
       Verfassungsgericht eine Auslauffrist fürs Wahlrecht bis Ende Juni 2011
       gesetzt. Die ist jetzt verstrichen. 
       
       Die Frist war viel zu lang. Karlsruhe scheint gedacht zu haben, der
       Bundestag würde sich die Zeit nehmen, sorgfältig das Für und Wider der
       verschiedenen Alternativen abzuwägen und am Ende im parteiübergreifenden
       Konsens ein einfaches und gerechtes Wahlrecht zu beschließen. Da war das
       Verfassungsgericht für mich ein wenig naiv.
       
       Naiv? 
       
       Es ist ein grundlegendes Problem von Wahlrechtsreformen, dass diejenigen,
       die sie duchführen könnten und müssten, ihre Mehrheit durch das jeweils
       geltende Wahlrecht bekommen haben. Sie würden also möglicherweise gegen
       ihre eigenen Interessen verstoßen. Nicht zuletzt deshalb ist Wahlrecht ein
       bestens geeigneter Fall für Volksgesetzgebung, wie in Hamburg und Bremen.
       
       10 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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