# taz.de -- Bundesfreiwilligendienst für Arbeitslose: Keiner weiß Bescheid
       
       > Eigentlich sollten Arbeitslose die neuen "Bufdis" verstärken. Doch die
       > Arbeitsagentur weiß nicht, wie sie mit Arbeitslosen umgehen soll, die den
       > Freiwilligendienst leisten wollen.
       
 (IMG) Bild: Gabriele Petersen (r.) aus Berlin war eine der ersten "Bufdis", 35.000 sollen es nach dem Willen der Bundesregierung pro Jahr werden.
       
       BERLIN taz | Der neue [1][Bundesfreiwilligendienst] (BFD) startet holprig.
       Seit dem 1. Juli ist die Wehrpflicht ausgesetzt - nun soll der BFD die
       Lücke füllen, die die bisherigen Ersatzdienstleistenden in sozialen
       Einrichtungen hinterlassen. Für den künftigen BFD werden mindestens 35.000
       HelferInnen gebraucht. Doch bislang finden sich nur etwas mehr als 3.000.
       Das [2][Familienministerium] hatte auch Hoffnungen auf Hartz-IV-Empfänger
       gesetzt, die freiwillig arbeiten wollen. Doch im Moment ist unklar, ob die
       das überhaupt dürfen.
       
       Dabei hatte die Bundesregierung das Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst
       extra für Arbeitslose angepasst: "Mit der Regelung soll die Motivation von
       Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, gestärkt werden", heißt es im
       dem Gesetz. Für die Motivation müssen 60 Euro reichen - so viel dürfen die
       Arbeitssuchende von den üblichen 330 Euro Taschengeld behalten. Der Betrag
       wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Freiwilligen müssen
       dafür mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten, maximal sind 40 möglich.
       Darüber hinaus soll ein volljähriger Hartz-IV-Bezieher vom Einkommen in der
       Regel 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen oder
       zur Kfz-Haftpflichtversicherung vom Zuverdienst absetzen können.
       
       14 Tage nach der Einführung des Bundesfreiwilligendienst herrscht bei der
       Bundesagentur für Arbeit aber immer noch Unklarheit darüber, ob auch ältere
       Arbeitslose für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingesetzt werden
       können. Das wollte die Bundesregierung mit einem Gesetz zum BFD bewusst
       fördern. Laut Familienministerium soll es für Arbeitslose möglich sein, den
       BFD zu leisten. Eine Sprecherin der Bundesagentur konnte das aber nicht
       bestätigen. Sie konnte nicht abschließend klären, ob Arbeitslose den
       Anspruch auf das Arbeitslosengeld verlieren würden, da sie beim BFD mehr
       als 15 Stunden arbeiten würden. Bis jetzt gebe es noch keine Anweisungen an
       die Arbeitsagenturen.
       
       "Regelungen, wie im Integrationsprozess mit dem Bundesfreiwilligendienst
       umgegangen wird, stimmen wir derzeit mit dem Gesetzgeber (Bundesministerium
       für Arbeit und Soziales) ab", sagte die Sprecherin der taz. "Wenn ein Hartz
       IV-Bezieher sich also für den Bundesfreiwilligendienst mit einer Tätigkeit
       von mehr als 15 Stunden pro Woche interessiert, die Empfehlung, dies mit
       seinem persönlichen Ansprechpartner zu besprechen."
       
       Offen blieb auch, ob Arbeitslose dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
       müssen, wenn die sich für den Bundesfreiwilligendienst verpflichten.
       
       ## Unklar ist auch, ob es Anspruch auf Kindergeld gibt
       
       "Es gibt für den Freiwilligendienst keine vernünftige gesetzliche
       Grundlage", sagte Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des
       Paritätischen Wohlfahrtsverband der taz. "Im Moment gibt es lediglich die
       politische Ansage", sagt der Erziehungswissensschaftler. "Wir können froh
       sein, dass sich in den ersten zwei Wochen erst so wenige gemeldet haben,
       sonst wären die Probleme noch größer", sagte er.
       
       Denn Unklarheiten gibt es nicht nur bei den Arbeitslosen. Weiterhin offen
       ist auch, ob Freiwillige bis zum Alter von 25 Jahren einen Anspruch auf
       Kindergeld haben werden. Darüber wird der Bundestag erst im September
       abstimmen - bis dahin werden die meisten AbiturientInnen ihre Entscheidung
       längst gefällt haben. Das nächste Problem: Behinderte oder Frührentner, die
       nur 15 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, können den Dienst gar nicht
       antreten, denn es müssen mindestens 20 Stunden gearbeitet werden. "Aber
       gerade diese Zielgruppe interessiert sich für den Freiwilligendienst", sagt
       Andreas Leopold vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Thüringen.
       
       Denn insbesondere in Ostdeutschland setzen die Verbände auf Arbeitslose und
       Ältere, hier wurden Zivildienst-Stellen schon in den vergangenen Jahren
       abgebaut. Auch Leopold beobachtet, dass in den Arbeitsagenturen oft unklar
       ist, wie sie mit dem Freiwilligendienst umgehen sollten. Die Bundesagentur
       für Arbeit hat bis zum Redaktionsschluss gegenüber der taz nicht Stellung
       genommen.
       
       Die Grünen lehnen ab, Arbeitslose als "Bufdis" einzusetzen. Sie seien nicht
       "Lückenbüßer für die Hals-Über-Kopf-Reform" des Wehr- und Zivildienstes,
       erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte
       Pothmer.
       
       15 Jul 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/politik/deutschland/artikel/1/kaum-einer-will-bufdi-werden/
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Rank
       
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