# taz.de -- EU-Vorgaben zu Atommüll: Entsorgung von Entsorgungsproblemen
       
       > Die EU macht Druck: Bis 2015 müssen die Mitgliedstaaten Konzepte für
       > Atommüll-Endlagerung vorlegen. Auch ein Export soll unter bestimmten
       > Bedingungen möglich sein.
       
 (IMG) Bild: In der EU gibt es künftig verbindliche Vorgaben für die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
       
       GÖTTINGEN taz | In der Europäischen Union gibt es künftig verbindliche
       Vorgaben für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und insbesondere den Bau
       von Endlagern für die abgebrannten Brennelemente aus Atomkraftwerken. Der
       EU-Ministerrat beschloss am Dienstag in Brüssel eine entsprechende
       Richtlinie, die im September in Kraft treten soll. Im Kern gibt sie den
       Mitgliedsstaaten auf, nationale Programme mit konkreten Zeitplänen für die
       Benennung von Standorten und die Errichtung von Lagerstätten aufzulegen. In
       14 von 27 Mitgliedsstaaten werden AKWs betrieben.
       
       Die Programme sollen detaillierte Umsetzungsmaßnahmen beschreiben und die
       Finanzierung festlegen. Die Länder müssen der EU-Kommission ihre Programme
       bis spätestens 2015 übermitteln. Die Kommission will diese dann prüfen.
       Erklärtermaßen will die Kommission damit auch Deutschland zum Handeln
       zwingen. Wie einen "Wanderpokal" reichten die Bundesregierungen das Problem
       Endlager immer weiter, kritisiert EU-Energiekommissar Günther Oettinger.
       "Aber niemand kommt einer Lösung näher." Das Bundesumweltministerium
       kündigte prompt an, es werde auf der Basis der Richtlinie noch in diesem
       Jahr einen Gesetzentwurf zur Endlagerung vorlegen.
       
       Ein Punkt der EU-Richtlinie legt fest, dass die Öffentlichkeit über das
       nationale Prozedere informiert werden und die Gelegenheit erhalten muss,
       "sich effektiv an der Entscheidungsfindung zu beteiligen". Der bislang als
       einziger deutscher Standort untersuchte Salzstock in Gorleben wird bisher
       nach dem Bergrecht geprüft, das im Gegensatz zum Atomrecht eine
       Öffentlichkeitsbeteiligung weitgehend ausschließt.
       
       Zudem schreibt die EU-Richtlinie "Tiefenendlager" für den hochradioaktiven
       Müll fest und erteilt einer Rückholbarkeit der Abfälle praktisch eine
       Absage - vor allem Oppositionspolitiker hatten diese Variante zuletzt ins
       Spiel gebracht. Und: Unter bestimmten Voraussetzungen - so muss das
       Drittland bereits über ein Endlager verfügen - sind auch Atommüllexporte
       nach außerhalb der EU gestattet. Damit könnte die vor Jahren geführte
       Diskussion über eine Endlagerung deutschen Atommülls etwa in Russland
       wieder an Fahrt gewinnen.
       
       19 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA