# taz.de -- Steigendes Defizit bei den freien Schulen: Dein Feind, die Privatschule
       
       > Bei freien Schulen spart der Staat bis zu 5.200 Euro pro Schüler. Die
       > Länder übernehmen kaum mehr als die Hälfte der Kosten - trotz Absicherung
       > in der Verfassung.
       
 (IMG) Bild: Können alle Kinder Privatschulen besuchen?
       
       BERLIN taz/epd | Schulen in freier Trägerschaft erhalten deutlich weniger
       öffentliche Mittel als staatliche Schulen, obwohl die Privatschulen einen
       gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Im
       Schnitt decken die staatlichen Zuschüsse nur etwa 50 bis 60 Prozent der
       tatsächlichen Kosten des Betriebs. Das fand Helmut E. Klein vom Institut
       der deutschen Wirtschaft in einer neuen Studie heraus.
       
       Am größten ist die Lücke zwischen staatlichen Zuwendungen und tatsächlichen
       Kosten bei den Privatschulen in Hessen: Um den Lehrbetrieb -
       betriebswirtschaftlich betrachtet - komplett zu gewährleisten, hätte der
       Staat dort 2007 fast 5.200 Euro je Schüler mehr zahlen müssen, als er an
       die freien Träger überwiesen hat. Am geringsten war der Fehlbetrag mit
       1.800 Euro in Brandenburg. Um diese Finanzlöcher zu stopfen, verlangen
       deshalb viele Schulen in freier Trägerschaft Schulgebühren. Zur
       Existenzsicherung müssen Privatschulen zudem zunehmend auf Sponsoren,
       Spendengelder, Eigenmittel zurückgreifen und sich verschulden.
       
       In vielen Bundesländern werden nun die Zuschüsse zu Privatschulen
       gestrichen - auf ganz unterschiedliche Art. In Sachsen etwa wird die
       sogenannte Schulgelderstattung abgeschafft. Das ist eine staatliche
       Unterstützung für ärmere Familien mit Kindern an freien Schulen in Höhe von
       60 Euro pro Kind. Das Geld wird für neu eingeschulte Kinder ab dem
       kommenden Schuljahr nicht mehr gewährt. Kritiker befürchten jetzt, dass
       sich die Privatschulen zusehends zu elitären Bildungseinrichtungen wandeln
       könnten, weil Kinder ärmerer Familien ausgeschlossen werden.
       
       Der sächsische Bildungsminister Roland Wöller (CDU) wies die Befürchtung
       zurück, dass die Änderungen zu einer sogenannten Sonderung an den Schulen
       führen könnten. Dies sei verboten, so der Minister. Die Träger müssten
       eigenverantwortlich eine sozialverträgliche Lösung finden, dass alle Kinder
       freie Schulen besuchen könnten. Möglichkeiten gebe es bei der Gestaltung
       des Schulgeldes.
       
       Laut Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, das Grundrecht auf
       Privatschulen zu gewährleisten - und dafür zu sorgen, dass es keine
       Sonderung der Schülerschaft nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gibt.
       
       20 Jul 2011
       
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