# taz.de -- Schutz für Whistleblower: Ein Gesetz fehlt bis heute
       
       > Nach dem Urteil zugunsten einer Altenpflegerin wollen Opposition und
       > Gewerkschaften generell Whistleblower vor Kündigung schützen.
       
 (IMG) Bild: Recht für eine Altenpflegerin: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
       
       FREIBURG taz | Die Oppositionsparteien SPD, Linke und Grüne sowie der
       Deutsche Gewerkschaftsbund forderten nach dem Straßburger Urteil
       Konsequenzen. Arbeitnehmer müssten in Deutschland gesetzlich vor
       Kündigungen geschützt werden, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit
       Missstände in ihrem Unternehmen aufdecken.
       
       Bisher gibt es für sogenannte Whistleblower, die ihr Unternehmen bei Presse
       oder Behörden verpfeifen, kein spezielles Schutzgesetz. Zunächst einmal
       wird ein derartiges Verhalten als Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen
       Loyalitätspflicht gewertet.
       
       Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2003 entschieden, dass eine
       Strafanzeige durch einen Beschäftigten unter bestimmten Umständen keine
       Kündigung erlaube, vor allem wenn er vor dem Gang an die Öffentlichkeit
       eine interne Klärung versucht hat. Doch auch auf das interne Vorgehen kann
       verzichtet werden: wenn dies nach den bisherigen Erfahrungen keine Abhilfe
       erwarten lässt, wenn der Arbeitgeber selbst Straftaten begangen hat (und
       nicht nur ein einzelner Kollege) oder wenn es sich um "schwerwiegende
       Straftaten" handelte.
       
       Die große Koalition plante 2008 eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zum
       Schutz der Whistleblower. Im Bürgerlichen Gesetzbuch hätte der Paragraf
       612a auch den Informantenschutz regeln sollen. Zum einen hätte eine im
       Gesetz nachlesbare Regelung Whistleblower eher ermutigt als ein bloßes
       BAG-Urteil. Zum anderen wollte die Koalition auch etwas über die BAG-Regeln
       hinausgehen. So sollte ein Arbeitnehmer sich bei jeder Straftat direkt an
       die Behörden wenden können - und nicht nur bei schwerwiegenden Delikten.
       
       Die Regelung scheiterte damals am Protest der Arbeitgeberverbände, die
       wildes Denunziantentum und falsche Anschuldigungen befürchteten.
       
       Experten wie der Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth fordern ohnehin
       weitergehende Regelungen. Er verweist auf die USA, wo ein Arbeitnehmer, der
       sich als Whistleblower betätigte, dann auch davor geschützt wird, alsbald
       wegen ganz anderer - vorgeschobener - Gründe gekündigt zu werden.
       
       21 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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