# taz.de -- Entscheidung von Arbeitsgericht: Fluglotsenstreik untersagt
       
       > Die Deutsche Flugsicherung konnte per gerichtlicher Verfügung einen für
       > Donnerstagmorgen geplanten Fluglotsenstreik verhindern. Die Fluglotsen
       > hat dagegen Berufung eingelegt.
       
 (IMG) Bild: Werden am Donnerstag doch nicht am Boden bleiben: Lufthansa-Maschinen am Flughafen Frankfurt.
       
       FRANKFURT dapd | Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den für
       Donnerstagmorgen geplanten Ausstand auf allen deutschen Flughäfen gingen am
       Mittwoch bis in den späten Abend hinein. Das Frankfurter Arbeitsgericht
       verbot den Streik per einstweiliger Verfügung. Die Gewerkschaft der
       Flugsicherung (GdF) legte aber Berufung ein, sodass die endgültige
       Entscheidung beim Landesarbeitsgericht lag. Dieses wollte den Fall ab 21.30
       Uhr neu verhandeln.
       
       Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte den Antrag auf einstweilige
       Verfügung gestellt, nachdem die GdF einen sechsstündigen Streik auf
       sämtlichen Flughäfen angekündigt hatte. Das Arbeitsgericht begründete seine
       Entscheidung damit, dass einzelne Forderungen der GdF in den laufenden
       Tarifverhandlungen gesetzlich unzulässig und die geplante
       Arbeitskampfmaßnahme damit rechtswidrig seien.
       
       Die DFS sprach trotz der erstinstanzlichen Entscheidung von einem nicht
       mehr abzuwendenden wirtschaftlichen Schaden für Airlines und Flughäfen.
       Aufgrund der Rechtsunsicherheit seien viele Flieger bereits am Boden
       geblieben, sagte Personalchef Jens Bergmann.
       
       ## Kaum Änderungen im Lufthansa-Flugplan
       
       Die Lufthansa geht nach eigenen Angaben allerdings davon aus, ihren
       Flugplan wie geplant einhalten zu können. Firmensprecher Patrick
       Meschenmoser sagte am Mittwochabend, die Fluggesellschaft habe lediglich
       den Start von zehn Langstreckenflügen um je eine halbe Stunde vorverlegt,
       um nicht in die ursprünglich geplante Streikzeit zu geraten. Ansonsten gebe
       es aber keine Änderung am Flugplan.
       
       Auch der Dienstleiter am Frankfurter Flughafen sagte auf Anfrage, dort gebe
       es noch keine nennenswerten Änderungen am Flugplan. Dass es doch noch dazu
       komme, sei aber umso wahrscheinlicher, je länger sich die endgültige
       Gerichtsentscheidung über den Streik hinziehe.
       
       Schon vor der Verhandlung beim Arbeitsgericht hatten sich Flughäfen und
       Fluggesellschaften auf die möglichen Streiks vorbereitet. Am Frankfurter
       Flughafen wurden etwa das Personal aufgestockt und die Versorgung von
       Reisenden mit Essen und Trinken vorbereitet, wie ein Sprecher des
       Betreibers Fraport sagte.
       
       ## Vorwurf: Verletzung der Friedenspflicht
       
       In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht argumentierte die DFS, dass von
       der GdF angestrebte neue Einstufungsregelungen für Mitarbeiter ungekündigte
       Manteltarifvereinbarungen berührten. Der geplante Streik verletze
       Regelungen zur Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen nur bei
       gekündigten Tarifverträgen erlaube.
       
       Die Anwälte der Fluglotsen-Gewerkschaft räumten ein, dass neue
       Einstufungsregelungen den Manteltarifvertrag betreffen könnten. Für die DFS
       mache das wirtschaftlich aber keinen Unterschied, weil in Vertretungsfällen
       bereits jetzt nach fünf Wochen Ausgleichsgelder gezahlt würden und nach 24
       Monaten eine Höhergruppierung erfolge.
       
       Falls im laufenden Entgeltstreit auch Punkte aus dem Manteltarifvertrag
       betroffen sein sollten, sei das letztlich unbedeutend.
       
       ## Konflikt nicht nur um Vergütung
       
       Das Arbeitsgericht folgte allerdings der DSF. Das Gericht habe nicht
       darüber zu befinden, ob ein Streikziel wesentlich oder unwesentlich sei,
       sagte Richterin Renate Binding-Thiemann. Die Rechtswidrigkeit eines Punkts
       der gewerkschaftlichen Forderungen begründe auch eine Rechtswidrigkeit des
       geplanten Streiks insgesamt.
       
       Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßte die
       Entscheidung. Das Urteil habe "den Weg für eine konstruktive Einigung im
       Sinne der Passagiere geebnet", sagte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch
       
       In dem Tarifkonflikt geht es nicht nur um die Vergütung. Beide Seiten
       ringen auch um Arbeitsbedingungen oder die Eingruppierung von Mitarbeitern.
       Die GdF fordert für ihre bundesweit rund 5.500 Mitarbeiter 6,5 Prozent mehr
       Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die DFS bietet nach eigenen
       Angaben ab 1. August 2011 eine Erhöhung um 3,2 Prozent sowie weitere 2,0
       Prozent oder mindestens den Inflationsausgleich ab 1. November 2012.
       
       3 Aug 2011
       
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