# taz.de -- Restitution in der Türkei: Erzengel bekommt Kirche
> Enteignete Kirchen, Moscheen und konfessionelle Schulen sollen vom Staat
> restituiert werden. Die EU feiert den Schritt als einen Beitrag zur
> Religionsfreiheit
(IMG) Bild: Orthodoxe Christen in Istanbul: Auch sie erhalten Grundstücke zurück.
ISTANBUL taz | Die Türkei hat einen großen Schritt nach vorne getan und
altes Unrecht gutgemacht. Der Staat wird circa 1400 Grundstücke an die
Stiftungen der armenischen, griechischen und jüdischen Minderheiten
zurückgeben. Diese Immobilien, die fast alle in Istanbul liegen, waren seit
ihrer Registrierung 1936 unter verschiedenen Vorwänden vom Schatzamt
eingezogen worden. Auf ihnen stehen Kirchen, Schulen, Krankenhäuser,
Brunnen, Parks, Wohnhäuser und auch mindestens eine Moschee.
Ministerpräsident Tayyip Erdogan wäre nicht Erdogan, wenn er die Rückgabe
kraft "Verordnung mit Gesetzeskraft" nicht anlässlich einer besonderen
Gelegenheit verkündet hätte: Ein Iftar-Essen mit den Vertretern der
Minderheiten am 28. August im malerischen Hof des Archäologischen Museums
in Istanbul. Das Essen dürfte den Gästen geschmeckt haben. Die
EU-Kommission begrüßt das Gesetz als "zielführend" zur Umsetzung der
Religionsfreiheit. Bei den Beitrittsverhandlungen war das ein wichtiges
Thema.
Der Schritt hatte sich angekündigt, da die Türkei laufend Prozesse um
Grundstücke vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg verliert. Erst
vor kurzem hatte die griechisch-orthodoxe Kirche die Rückgabe eines
Waisenhauses erstritten. Vertreter der noch etwa 100.000 Personen zählenden
Minderheiten hatten aber mit weiterer Hinhaltetaktik gerechnet.
## Teuer für den Fiskus
Für Liegenschaften, die vom Staat an Dritte weitergegeben wurden, soll zum
Marktwert Entschädigung gezahlt werden. Das dürfte den Fiskus noch teuer zu
stehen kommen, denn einige der Grundstücke sind sehr groß und manche liegen
direkt im Zentrum von Istanbul.
Der Schritt bedeutet auch das Ende einer Politik der schleichenden
Enteignung der Minderheiten, die in mehreren Wellen stattfand und bis in
die jüngste Gegenwart reicht. Zum Beispiel beschloss 1974 ein Gericht, dass
die Minderheitenstiftungen kein neues Eigentum erwerben dürften. Begründet
wurde dies mit der "nationalen Sicherheit". Im gleichen Jahr marschierte
die Türkei nach einem griechischen Putsch auf Zypern ein. Unter anderem zog
der Staat Erbschaften ein, wenn sie etwa einer Kirche vermacht worden
waren.
Andere Enteignungen kamen zustande, weil die rechtlichen Regelungen es
schwermachten, manche Stiftungen ordnungsgemäß weiterzuführen. Wenn kein
Verantwortlicher gefunden wurde, trug man auch schon den Erzengel Gabriel
als Eigentümer eines Kirchengrundstücks ein.
Zu den Immobilien, die nun auf Antrag zurückgegeben werden, gehört auch das
einzige orthodoxe Priesterseminar der Türkei auf der Insel Heybeliada bei
Istanbul. Allerdings als Priesterseminar nutzen darf der Patriarch von
Konstantinopel das Gebäude nicht. Aber vielleicht gibt es ja nächstes Jahr
wieder ein Fastenbrechen mit guten Nachrichten für die Minderheiten.
30 Aug 2011
## AUTOREN
(DIR) Jan Keetmann
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(DIR) Kommentar Kircheneigentum: Erdogans Paukenschlag
Die Rückgabe von enteignetem Kircheneigentum in der Türkei ist ein
historischer Schritt auf dem Weg zur vollen Gleichberechtigung
nicht-muslimischer Minderheiten.