# taz.de -- Kohlendioxid-Speicher: Länder-Veto gegen CO2-Endlager
       
       > Ein Gutachten hält die Länderklausel im Erprobungsgesetz zur
       > CO2-Verpressung für rechtlich unsicher. Betreiber von Kraftwerken könnten
       > klagen.
       
 (IMG) Bild: Bitte nicht pressen: Protest vor dem Bundeskanzleramt.
       
       KIEL taz | Schwarze Gasmaske auf gelbem Grund: Mit diesem Symbol wehren
       sich Bürgerinitiativen in Norddeutschland gegen die unterirdische
       Speicherung des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid (CO2) und bringen damit
       ihre Landesregierungen in die Klemme.
       
       Denn einerseits wollen die CDU/FDP-Koalitionen in Hannover und Kiel die
       Bevölkerung beruhigen, andererseits aber auch der Bundesregierung
       entgegenkommen, die das CCS genannte Verfahren zur Abspaltung und
       Verpressung von CO2 erlauben will.
       
       Der Kompromiss heißt "Länderklausel": Jedes Bundesland darf entscheiden, ob
       es die Gasverpressung zulässt oder nicht. Dass das Veto rechtlich wackelig
       ist, hatten Bürgerinitiativen und Oppositionsparteien prompt kritisiert.
       Ein Gutachten, das die Umweltverbände BUND und Greenpeace am Dienstag in
       Kiel vorlegten, stützt diese Kritik.
       
       Die Verbände hoffen, dass die Regierungen von Niedersachsen und
       Schleswig-Holstein Ende September im Bundesrat gegen das CCS-Gesetz
       stimmen. Beide Länder sind geologisch am besten geeignet. Brandenburg, das
       bisher ein Lager zulassen wollte, spricht sich nun dagegen aus: entweder
       überall oder nirgends.
       
       ## 20.000 Kilometer CO2-Pipeline
       
       "Die Landesregierungen können nicht sagen, sie hätten die Speicherung
       ausgeschlossen", sagte Rechtsanwältin Rhoda Verheyen als Fazit ihres
       Gutachtens. Unter anderem sei der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt,
       schließlich dürften sich Länder nicht der Müllentsorgung entziehen - CO2
       entsteht als Abfallprodukt in Kohlekraftwerken.
       
       Verheyen warnt, dass Kraftwerkbetreiber wie RWE, Eon oder Vattenfall trotz
       Länderklausel um jeden Standort klagen könnten, und in jedem Fall müsste
       das Land fachlich begründen, warum dort kein Speicher erlaubt sei. Ab 2017,
       wenn von Testläufen des CCS-Verfahrens auf Normalbetrieb umgestellt werden
       soll, sei die Klausel nicht zu halten.
       
       Schon das jetzige Gesetz erlaubt Gaslager unter dem Meer und den Bau von
       Rohrleitungen zu den Küsten. "Die EU geht von 20.000 Kilometern
       CO2-Pipeline durch Europa aus", sagte BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend.
       Rechtlich sicher sei nur, wenn sich Deutschland in Gänze gegen CCS
       entscheide.
       
       Kraftwerksbetreiber signalisieren zurzeit, sie hätten angesichts der
       Proteste kein Interesse, Speicher auf dem Land einzurichten; RWE gab
       Konzessionen zurück. Doch ob es dabei bleibt, sei unklar, so Gutachterin
       Verheyen: "CCS ist ein stark subventionierter Bereich." Die EU will das
       CCS-Verfahren, um den Ausstoß von CO2 zu senken.
       
       6 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geisslinger
       
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