# taz.de -- Kommentar Honig-Urteil: Bitterer Honig für die Gentech-Lobby
       
       > Honig mit Pollen von Gentechpflanzen ohne Lebensmittelzulassung ist
       > illegal. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist gut für die
       > VerbraucherInnen.
       
       Das Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshof ist eine schallende Ohrfeige
       für die EU-Kommission und einen Teil der bayerischen Justiz. Die Kommission
       lässt seit Jahren nichts unversucht, um der Agro-Gentechnik gegen den
       Willen der VerbraucherInnen zum Durchbruch zu verhelfen.
       
       Vor Kurzem erst hat sie auf Druck der Gentech-Lobby für gentechnische
       Verunreinigungen in Futtermitteln einen Grenzwert von 0,1 Prozent
       festgelegt – statt der bisher geltenden Nachweisgrenze. In Brüsseler
       Schubladen liegen noch weitere Richtlinienvorschläge.
       
       Unter anderem möchte die Kommission Verunreinigungsgrenzwerte für Saatgut
       festschreiben. Auch hier ist das Ziel, die derzeit gültige
       Nulltoleranzgrenze für Gentech-Verunreinigungen abzuschaffen. Dem hat der
       Europäische Gerichtshof jetzt klar entgegengesetzt: So einfach geht das
       nicht! Die VerbraucherInnen können sich freuen, denn die schleichende
       Verunreinigung unserer Lebensmittel mit Gentech-Zutaten wird damit etwas
       herausgezögert.
       
       Zuvor hatte ein bayerisches Gericht gar geurteilt, Pollen von
       gentechveränderten Pflanzen hätten überhaupt keinen Einfluss darauf, ob ein
       Produkt als verkehrsfähig gilt – egal ob die Gentech-Pflanzen zugelassen
       sind oder nicht. Dem hat der Gerichtshof in Luxemburg jetzt eine deutliche
       Absage erteilt: Pollen von Gentech-Pflanzen fallen sehr wohl unter die
       Zulassungs- und Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittel. Liegt keine
       Zulassung vor, dann dürfen Produkte, in denen sie enthalten sind, auch
       nicht in den Handel gebracht werden.
       
       Der Imker, der geklagt hatte, hat also recht getan, als er seinerzeit
       seinen mit Gentech-Pollen kontaminierten Honig vernichtete. Es ist zu
       hoffen, dass er jetzt endlich möglichst schnell Schadensersatz erhält.
       
       Bei Honigimporten aus Nord- oder Südamerika werden die
       Lebensmittelkontrolleure künftig mehr darauf achten müssen, ob sie
       Gentech-Pollen enthalten. Aus Kanada, USA, Argentinien oder Brasilien
       werden künftig wohl keine Honigimporte mehr möglich sein. Denn dort werden
       zahlreiche Gentech-Pflanzen angebaut, die hierzulande nicht zugelassen
       sind. Auch Forscher, die auf einer kleinen Parzelle Freilandexperimente mit
       Gentech-Pflanzen durchführen, müssen künftig vorsichtiger sein. Ein paar
       Bienchen genügen – und schon müssen sie Schadenersatz zahlen.
       
       6 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Löhr
       
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