# taz.de -- Plädoyers im Fall Torben P.: Staatsanwalt fordert Haftstrafe
       
       > Der wegen einer Gewalttat in einem U-Bahnhof angeklagte Torben P. soll
       > vier Jahre Jugendstrafe bekommen, fordert die Anklage. Verteidigung
       > plädiert auf Bewährung.
       
 (IMG) Bild: Der angeklagte Torben P. am Donnerstag vor Verhandlungsbeginn.
       
       Der 18-jährige Schüler Torben soll nicht nach Erwachsenen- sondern nach
       Jugendstrafrecht verurteilt werden. In diesem Punkt waren sich
       Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Donnerstag einig. In der Frage, wie
       die Gewalttat im U-Bahnhof Friedrichstraße zu bestrafen ist, gingen die
       Ansichten indes weit auseinander. Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen
       versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung forderten die
       Ankläger, zwei Jahre auf Bewährung die Verteidiger. Die Vertreterin der
       Nebenklage wollte Torben P. gar wegen versuchten Mordes hinter Gittern
       sehen.
       
       Auch bei den Plädoyers ging es immer wieder um die Bilder, die
       Überwachungskameras am 23. April von der Tat auf dem U-Bahnhof
       Friedrichsstraße aufgezeichnet hatten. Insbesondere um eine Szene, die
       Torben P. in den Medien Bezeichungen wie "Hasstreter" einbrachte. Der
       Ausschnitt zeigt, wie der 18-Jährige einen Fahrgast mit einer Flasche
       niederschlägt und dem am Boden liegenden vier Mal mit voller Wucht gegen
       den Kopf tritt. Er versucht es sogar noch ein fünftes Mal, wird aber von
       einem couragierten Zeugen gehindert. Auch er wird von Torben P. und dem
       gleichaltrigen Mitangeklagten Nico A. zu Boden geschlagen.
       
       Die unmittelbare Tatszene ist acht Sekunden lang, es gibt keinen Ton. Die
       Körpersprache des Angeklagten spiegele "Triumph und Sicherheit", so die
       Staatsanwältin Katrin Faust. Sie glaube Torben P. nicht, dass er so
       betrunken war, wie er vor Gericht behauptete. Der Angeklagte hatte erklärt,
       sich an das unmittelbare Tatgeschehen nicht erinnern zu können. Die
       Erinnerungslücken seien vorgeschoben, so die Staatsanwältin. Wenn Torben P.
       in seinem Geständnis erklärt habe, Verantwortung für seine Tat übernehmen
       zu wollen, so nehme sie ihm das nicht ab. "Es ging ihm darum zu
       beschönigen. Er wußte genau, wo er hintritt", habe den Tod des Geschädigten
       billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwältin. Dass dieser überlebt
       habe, sei "eher dem Zufall zuzuschreiben".
       
       Die Bilder könnten auch ganz anders interpretiert werden, meinten Torben
       P.s Verteidiger. Man sei weit entfernt dem Opfer eine Mitschuld geben zu
       wollen. Es könne aber sein, dass Torben P. bei dem vorangegangenen Gerangel
       mit dem Opfer auf dem Bahnhof "seinen Körper erst mal auf
       Verteidigungmodus" geschaltet habe und diesen nicht "wie eine Maschine"
       sofort habe zurückschalten können. Die Dynamik dürfe nicht unterschätzt
       werden. "Es mag sein, dass er die Situation aufgrund seiner hochgradigen
       Alkoholisierung völlig verkannt hat".
       
       Die Verteidiger forderten, die Strafe zur Bewährung auszusetzten. Torben P.
       Reue sei ehrlich, er setze sich mit der Tat auseinander, absolviere
       freiwillig eine Therapie. Er habe einen neuen Schulplatz gefunden.
       Strafmildernd berücksichtigt werden müsse auch, dass der Angeklagte eine
       Verfolgung und Diffamierung sondergleichen erfahren habe, sagten die
       Anwälte - und meinten damit die Medienberichterstattung. Aufgrund von
       Morddrohungen habe die Familie sogar umziehen müssen. Das Urteil soll am
       19. September verkündet werden.
       
       8 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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