# taz.de -- Kommentar Residenzpflicht: Freiheit als milde Gabe
       
       > Auch die niedersächsischen Politik erkennt endlich an, dass Flüchtlinge
       > mehr sind als eine zu verteilende Menschenmasse. Ihnen werden aber immer
       > noch keine Grundrechte zugestanden.
       
 (IMG) Bild: Herz für Flüchtlinge: Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann beim Deutschlandtreffen der Schlesier 2011.
       
       Zähneknirschend hat die niedersächsische Beton-CDU nachgegeben:
       Asylbewerber dürfen bald den Einzugsbereich ihrer Ausländerbehörde
       verlassen, ohne um Erlaubnis zu fragen - so lange sie die niedersächsischen
       Landesgrenzen nicht überschreiten.
       
       Für die Ausländerbehörden bedeutet das, dass ihre nächtlichen
       Abschiebekommandos vor verschlossenen Türen stehen könnten. Andererseits
       müssen sie sich nicht mehr so mit den Reiseanträgen herumärgern. Und wenn
       sie wollen, können sie die Bewegungsfreiheit doch wieder einschränken -
       zumindest ist das in anderen Bundesländern so, wo die Residenzpflicht
       bereits gelockert wurde.
       
       Dennoch ist der Schritt der Landesregierung von symbolischer Bedeutung.
       Denn er erkennt implizit an, dass die Menschenmasse Flüchtling, die es
       bisher lediglich zu "verteilen" galt, mit Bedürfnissen ausgestattet ist,
       die mit Essensmarken nicht gestillt werden können. Das Lager, idealer Ort
       deutscher Flüchtlingspolitik, lässt sich nicht ewig perpetuieren. Seine
       Insassen wollen wohin.
       
       Es ist davon auszugehen, dass die FDP Druck auf ihren Koalitionspartner CDU
       ausgeübt hat, auch wenn Innenminister Schünemann das bestreitet. Der
       Kabinettsbeschluss bedeutet allerdings noch lange nicht, dass Grundrechte
       nun auch für Asylbewerber gelten würden. Freizügigkeit ist für sie eine
       Gnade, kein Recht. Schließlich sind sie ja keine Deutschen.
       
       13 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Wiese
       
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