# taz.de -- Streit um Google Analytics: Tracking soll transparenter werden
       
       > Google lebt von Werbung - und vom Erfassen von Nutzerdaten. Seit Jahren
       > streitet sich der Konzern deshalb mit Datenschützern um seinen Dienst
       > "Analytics". Nun gibt es eine Einigung.
       
 (IMG) Bild: Wer surft hier wo? Netzwerkkabel in einem Server auf der Computermesse CeBit in Hannover.
       
       HAMBURG dpa | Die jahrelange rechtliche Unsicherheit bei der Nutzung des
       Web-Statistik-Dienstes Google Analytics scheint geklärt: Google und der
       zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar haben am
       Donnerstag eine Einigung zur Nutzung des Dienstes erzielt. Anfang des
       Jahres waren die Gespräche zeitweise abgebrochen worden.
       
       Künftig müssen die Betreiber eines Web-Angebots in einer
       Datenschutzerklärung darüber informieren, wenn sie Google Analytics
       einsetzen. Dort soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass
       Besucher der Website die Funktion mit einem Browser-Addon abschalten
       können. Google soll außerdem eine Software-Lösung bereitstellen, mit der
       die Webseiten-Betreiber die vollständige IP-Adresse der Besucher
       unkenntlich machen. Die IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die jeden Computer
       im Internet eindeutig identifiziert.
       
       "Wir befinden uns am Ende eines langen, aber konstruktiven
       Abstimmungsprozesses", schrieb Caspar [1][in einer Mitteilung]. Der
       Datenschützer begrüßte, dass die Änderungen auch europaweit umgesetzt
       werden sollen. Caspar betonte aber auch, dass künftig die Betreiber einer
       Website in der Pflicht und bei der Nutzung von Google Analytics "für den
       datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich" seien.
       
       Auch Google freute sich in [2][einem Blogpost] darüber, dass der Dienst ab
       sofort "ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden" eingesetzt
       werden kann. Gleichzeitig weist das Unternehmen frühere Kritik erneut
       zurück; der Dienst habe auch vor der Einigung "nach unserer Ansicht nicht
       gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht" verstoßen.
       
       Mit Google Analytics kann der Betreiber eines Web-Angebots Statistiken über
       seine Besucher erstellen - man spricht auch von "Tracking", also dem
       Nachverfolgen der Nutzer. Google erstellt dabei nur aggregierte, also keine
       einzelnen Nutzerdaten und stellt den Dienst kostenlos zur Verfügung.
       Bestimmte Daten werden dabei auch an das Unternehmen in den USA
       übermittelt.
       
       15 Sep 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=1f795fd22e8f472680d834ed9699fc70
 (DIR) [2] http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html
       
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