# taz.de -- Kommentar Kirchliches Arbeitsrecht: Glaube, Lohn, Streik
       
       > Gesetzgeber und Gerichte haben den Konflikt ums kirchliche Arbeitsrecht
       > bislang zugunsten der Kirchen gelöst. Für die Beschäftigten ist das nicht
       > hinnehmbar.
       
       "Vergelt's Gott" - mit dieser auf zukünftigen Lohn verweisenden
       süddeutschen Dankesformel sind selbst die Beschäftigten in kirchlichen
       Sozialeinrichtungen nicht länger zufriedenzustellen. Die Gewerkschaft
       Ver.di fordert jetzt zu Recht, dass auch bei ihnen das normale staatliche
       Arbeitsrecht gelten soll.
       
       Bisher gibt es hier drei große Ausnahmen: Die Kirchen können erstens das
       Privatleben der Beschäftigten reglementieren; bei Homosexualität und
       Ehebruch droht in katholischen Einrichtungen der Rausschmiss.
       
       Zweitens gibt es in ihren Einrichtungen keine Betriebsräte, sondern nur
       schwächere Mitarbeitervertretungen. Und drittens darf für die Erhöhung von
       Löhnen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht gestreikt werden.
       Dies wird vor allem in evangelischen Betrieben zum Abbau von Standards
       genutzt.
       
       Das alles folge aus dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen, sagen
       Gesetzgeber und Gerichte. Für den engeren Bereich der Kirchenorganisation -
       also für Pfarrer und Kirchenbeamte - ist das auch akzeptabel. Dass dies
       aber auf den gesamten Bereich der kirchlichen Sozialeinrichtungen erstreckt
       wird, geht viel zu weit.
       
       Diese sind schon lange kein hehrer Ort der selbstlosen Nächstenliebe mehr.
       Vielmehr agieren hier Sozialkonzerne, die gegen Bezahlung (hoffentlich)
       gute und professionelle Arbeit leisten.
       
       Es geht also bei dem aktuellen Streit um einen neuen Ausgleich der
       Interessen. Dabei können sich beide Seiten aufs Grundgesetz berufen: Die
       Kirchen auf ihr Selbstverwaltungsrecht und den Schutz des "tätigen
       Glaubens", die Beschäftigten auf ihr Recht, Gewerkschaften zu bilden und
       kollektiv zu streiken.
       
       Bisher haben Gesetzgeber und Gerichte den Konflikt einseitig zugunsten der
       Kirchen gelöst. Das war schon immer falsch. Doch mit zunehmender
       Ökonomisierung aller sozialen Tätigkeiten wird das für die Beschäftigten
       gefährlich und nicht mehr hinnehmbar.
       
       22 Sep 2011
       
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 (DIR) Christian Rath
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