# taz.de -- Faule Zertifikate vor dem Bundesgerichtshof: Kein Geld für Lehman-Schaden
       
       > Der Bundesgerichtshof spricht Anlegern, die Zertifikate der Lehman-Bank
       > gekauft hatten, keinen Anspruch auf Schadenersatz zu.
       
 (IMG) Bild: Keine Entschädigung für Käufer der Lehman-Papiere.
       
       KARLSRUHE taz | Anleger, die in der Vergangenheit Zertifikate der
       Pleite-Bank Lehman Brothers gekauft haben, gehen leer aus. Der
       Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in einem Pilotprozess zwei Klagen
       gegen die Hamburger Sparkasse zurück gewiesen. Die Bank habe beim Verkauf
       der Zertifikate ihre Gewinninteressen nicht offen legen müssen.
       
       Lehman Brothers war die drittgrößte US-Investment-Bank. 2008 ging sie im
       Zuge der Finanzkrise in Konkurs. Anleger, die so genannte "Zertifikate" von
       Lehman gekauft hatten, besaßen plötzlich völlig wertlose Papiere. Nach
       Agenturschätzungen waren davon in Deutschland mehr als 40.000 Personen
       betroffen, die insgesamt Verluste in Höhe von etwa 750 Millionen Euro
       erlitten.
       
       Einige hundert von ihnen beschritten jedoch den Klageweg. Sie warfen den
       Banken, die ihnen die Zertifikate verkauft hatten, eine schlechte Beratung
       vor. Rund vierzig Verfahren sind bereits beim BGH anhängig, der nun über
       die ersten beiden Klagen entschied.
       
       Konkret ging es um zwei Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa): eine
       Ernährungsberaterin und einen pensionierten Lehrer. Beide hatten jeweils
       für 10 000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Von der Haspa wollten sie das
       Geld nun in voller Höhe plus Zinsen und Anwaltskosten zurückbekommen. Beim
       Landgericht Hamburg hatten sie Erfolg, das Oberlandesgericht Hamburg hatte
       ihre Klage jedoch abgewiesen.
       
       Geklärt wurde in den unteren Instanzen schon, dass die Haspa über die
       Risiken des Geschäfts ausreichend aufgeklärt hatte. Beide Anleger waren
       darauf hingewiesen worden, dass bei solchen Zertifikaten
       (Inhaberschuldverschreibungen) im Falle der Insolvenz das ganze verliehene
       Kapital verloren ist. Auf ein konkretes Risiko mussten die Banken beim
       Verkauf der Zertifikate 2006 und 2007 jedoch nicht hinweisen. Denn eine
       Insolvenz von Lehman Brothers war damals überhaupt noch nicht absehbar.
       
       ## Keine Transparenz
       
       Zu klären war beim BGH vor allem die Frage, ob die Haspa ihr
       Eigeninteresse, insbesondere ihre Gewinnmarge, ausreichend offen gelegt
       hat. Der BGH sah hier jedoch keine Pflicht zur Transparenz. "Es ist für den
       Kunden offensichtlich, dass die Bank eigene Gewinninteressen verfolgt",
       sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers, "darauf muss die Bank nicht
       ausdrücklich hinweisen."
       
       Damit müssen nun wohl auch die meisten anderen Lehman-Anleger ihre
       Hoffnungen auf Schadensersatz endgültig abschreiben. Richter Wiechers
       betonte allerdings ausdrücklich, dass jeder Fall anders gelagert sei. Die
       Zertifikate seien unterschiedlich komplex gewesen - und damit auch die
       Anforderungen an eine Beratung. Im vorliegenden Fall handelte es sich um
       relativ einfach strukturierte Anleihen und die Anleger waren in Geldfragen
       einigermaßen erfahren.
       
       Der klagende Lehrer war kurz vor dem Prozess in Karlsruhe verstorben. Seine
       Witwe sagte nach dem Urteil, sie sei "traurig und wütend, dass die Bank in
       allen Punkten Recht bekommen hat."
       
       27 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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