# taz.de -- Anti-Obdachlosen-Zaun: Gründe aus dem Hut gezaubert
       
       > Der Zaun unter der Kersten-Miles-Brücke hat möglicherweise Grundrechte
       > verletzt. Seine Errichtung vertritt die Stadt nun mit anderen Argumenten
       > als bisher.
       
 (IMG) Bild: Hatte aus Sicht der Linken keine rechtliche Grundlage: der inzwischen wieder entfernte Zaun.
       
       Mit dem Zaun an der Helgoländer Allee könnte das Bezirksamt Mitte
       möglicherweise gegen das Grundgesetz verstoßen haben. Amtsleiter Markus
       Schreiber (SPD) hatte den Zaun unter Berufung auf "öffentliches Interesse"
       errichten lassen, um Obdachlose und Punker fernzuhalten, die dort unter der
       Kersten-Miles-Brücke übernachten. Auf eine Anfrage der Linkspartei hin hat
       der Senat jetzt aber erklärt, die Maßnahme sei auf Basis des Bürgerlichen
       Gesetzbuches erfolgt: Die unerwünschten Brückenbewohner hätten sich
       öffentlichen Besitz in "verbotener Eigenmacht" widerrechtlich angeeignet.
       
       Für die Linksfraktion nimmt der Streit um den inzwischen wieder entfernten
       Zaun damit eine neue Dimension an. Obdachlosen Menschen, die unter Brücken
       Zuflucht suchten, "verbotene Eigenmacht" vorzuwerfen, sei ein
       "unerträglicher Affront und ein sozialpolitisches Armutszeugnis", sagt die
       innenpolitische Sprecherin der Linken, Christiane Schneider.
       
       Der Senat vertritt die Position, die "Innutzungsnahme von fremden Flächen
       ohne Einwilligung des Eigentümers und Besitzers" stelle eine verbotene
       Eigenmacht dar und sei damit widerrechtlich. Nächtliches Lagern auf
       städtischen Flächen sei weder die "Ausübung des wegerechtlichen
       Gemeingebrauchs" noch eine durch den Eigentümer gestattete Nutzung, heißt
       es in der Senatsantwort. Es sei "deshalb nicht zulässig".
       
       Anders sieht das der Grundgesetzkommentator Horst Dreier, Jahre lang
       Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Uni Hamburg: Für ihn
       garantiert das Grundrecht auf freie Entfaltung - Artikel 2 des
       Grundgesetzes - auch den "Gemeingebrauch an öffentlichen Wegen". Betrachtet
       man das Übernachten unter der Brücke in diesem Sinne als "widmungsgemäße
       Nutzung im Gemeingebrauch stehender Sachen", genießt es den Schutz des
       Grundgesetzes.
       
       Auch nach Polizeirecht ist Betteln und Nichtsesshaftigkeit keine Straftat
       oder Gefahr für die öffentliche Ordnung. "Das Sitzen und vorübergehende
       Lagern auf öffentlichen Straßen und Parkanlagen, auch wenn es zum
       Alkoholgenuss erfolgt, hält die Grenzen des kommunikativen Gemeingebrauchs
       ein", schreiben die Kommentatoren des Hamburgischen Polizei- und
       Ordnungsrechts, Karlheinz und Heike Merten. Es stellt demnach "keine
       Platzverweis rechtfertigende Gefahr dar".
       
       Das Hamburgische Wegegesetz bietet ebenfalls keine Gründe, Menschen zu
       vertreiben: Nach dem Gesetz sind öffentliche Wege, Straßen und Plätze dem
       Gemeinwohl gewidmet. Dazu gehören auch Brücken, Tunnel oder Rand- und
       Sicherheitsstreifen.
       
       Zwar ist nach der Verordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen "das
       Lagern" zwischen 22 und sechs Uhr morgens untersagt, bei dem Seitenstreifen
       der Helgoländer Allee handelt es sich aber nicht um einen Park, sondern um
       einen öffentliche Weg im Sinne des Wegegesetzes. Dieses besagt
       ausdrücklich, dass "die Vorschriften des bürgerliches Rechts, insbesondere
       über den Besitz und das Eigentum keine Anwendung" finden.
       
       "Der Senat argumentiert also diametral gegen den Wortlaut des
       Wegegesetzes", folgert die Linksabgeordnete Schneider. Allen Menschen sei
       es erlaubt, auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu gehen, zu stehen, zu
       sitzen, zu liegen, zu trinken und zu essen, sagt sie: "Dies garantieren die
       in der Verfassung verbürgten Grundrechte."
       
       "Herr Schreiber verschanzt sich hinter Privatrecht, nachdem er vorher
       öffentliches Interesse in Anspruch genommen hat", ergänzt die
       sozialpolitische Sprecherin der Linkspartei, Cansu Özdemir. Es sei nicht
       nachvollziehbar, wie der Senat "einen derart agierenden Bezirksamtsleiter
       noch weiter unterstützen kann".
       
       6 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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