# taz.de -- Ermittlungen nach Brandanschlägen auf Bahnanlagen: Explosive Butterbrotdosen
       
       > Bundesanwaltschaft ermittelt wegen "Bestrebungen gegen
       > Verfassungsgrundsätze". Zünder waren in blauen Brotdosen
       
       Bei den Brandanschlägen auf Berliner Bahnanlagen sind blaue Butterbrotdosen
       zum Einsatz gekommen. Das berichtete die Bild am Sonntag. In den Dosen soll
       sich jeweils ein selbstgebauter elektronischer Zünder mit einer gelöteten
       Platine und einer Zeitschaltuhr befunden haben, sowie Grillanzünder.
       
       Um die Brotboxen herum sollen die Täter jeweils zwei bis sieben mit
       Brandbeschleuniger gefüllte Plastikflaschen drapiert haben. 18 Brandsätze
       mit insgesamt 38 Flaschen sind letzte Woche gefunden worden (taz
       berichtete). Zwei der Brandsätze haben gezündet und in Kabelschächten neben
       den Gleisen Schäden angerichtet. 2600 Züge waren laut Bahn von Verspätungen
       betroffen.
       
       Anders als bei dem Kabelbrand am Ostkreuz im Mai 2011 hat diesmal die
       Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen übernommen. Ermittelt wird
       auch nicht wegen der üblichen Delikte Brandstiftung, gefährlicher Eingriff
       in den Bahnverkehr, kriminelle oder terroristische Vereinigung. Diesmal
       geht es um "verfassungsfeindliche Sabotage"- ein Delikt, das in den letzten
       Jahren keinerlei Rolle spielte.
       
       Nach Paragraph 88 Strafgesetzbuch (StGB) kann mit bis zu fünf Jahren Haft
       oder Geldstrafe bestraft werden, wer "Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr
       dienen", stört, und sich dadurch für Bestrebungen gegen Bestand oder
       Sicherheit Deutschlands oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
       
       Im aktuellen Fall geht es nach taz-Informationen um Bestrebungen gegen
       "Verfassungsgrundsätze". Dem "Hekla-Empfangskomitee", das sich zu den
       Aktionen bekannt hat, könnte möglicherweise vorgeworfen werden, dass es
       seine Kritik am Afghanistankrieg und deutschen Rüstungsexporten den
       demokratisch gewählten Gremien aufzwingen will. Das dürfte die
       Bundesanwaltschaft wohl als Bestrebung gegen Demokratie und Rechtstaat und
       für eine Gewalt- und Willkürherrschaft eingestuft haben.
       
       Das Delikt steht im StGB im Abschnitt über Hochverrat. Werden Täter
       verurteilt, kann ihnen auch das Wahlrecht aberkannt werden. Grundsätzlich
       ist auch bei "verfassungsfeindlicher Sabotage" die Staatsanwaltschaft der
       Länder zuständig. Der Generalbundesanwalt kann den Fall aber "wegen
       besonderer Bedeutung" an sich ziehen.
       
       16 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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