# taz.de -- Streit um Mövenpick-Hotel: Untaugliche Maßnahme
       
       > Das Schanzenparkverbot durch die Polizei gegen Mövenpick-Hotelgegnerin
       > Claudia Falke vor fünf Jahren war rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Umstrittener Bau: Mövenpick-Hotel im Schanzenpark.
       
       Das Aufenthaltsverbot war rechtswidrig: Die Polizei hätte im Dezember 2007
       die Hotelgegnerin Claudia Falke nicht für drei Monate des Schanzenparks
       verweisen dürfen. Das entschied am Donnerstag nach zweistündiger mündlicher
       Verhandlung das Hamburger Verwaltungsgericht.
       
       "Die Ermessenserwägungen der Polizei halten der Prüfung der
       Verhältnismäßigkeit nicht stand", sagte der Vorsitzende Richter Dietrich
       Hölz. Die "zentrale Säule" der Maßnahme habe nicht tragen können: Das Areal
       um das Mövenpick-Hotel im alten Wasserturm sei höchstrichterlicher
       Rechtsprechung zufolge nämlich kein befriedetes Besitztum. "Daher", so Hölz
       weiter, "bricht das gesamte Gebäude zusammen."
       
       Nach 27 Platzverweisen, vier Ingewahrsamnahmen und elf Ermittlungsverfahren
       wegen Hausfriedensbruchs war Falke am 15. Dezember 2007 von der Polizei mit
       einem Aufenthaltsverbot für den gesamten Schanzenpark belegt worden.
       Begründet wurde es damit, die Polizei wolle eine "Konfrontation mit dem
       Sicherheitspersonal" sowie das "unberechtigte Betreten" der
       Mövenpick-Wiesen durch die Aktivistin verhindern.
       
       Aus Sicht des Gerichtes gingen Hotelbetreiber Mövenpick und die Polizei
       jedoch irrtümlich davon aus, dass das Betreten der Grünflächen einen
       Hausfriedensbruch darstelle. "Die Polizei hat bei dieser tief greifenden
       Maßnahme die Rechtslage verkannt", sagte Richter Hölz.
       
       Die "maßgeblichen Entscheidungsgründe" für das Aufenthaltsverbot seien die
       vermeintlichen Hausfriedensbrüche gewesen. Seit dem 19. Jahrhundert gehe
       die Rechtsprechung davon aus, dass ein Gelände nur befriedet sei, wenn es
       durch physische Barrieren oder "Schutzwehren" gesichert sei. Darauf hatte
       sich zuletzt das Oberlandesgericht berufen, weshalb nun auch Hölz auf "die
       jüngsten Entscheidungen der Strafgerichte im Fall Mövenpick" verwies.
       
       Überhaupt stellte das Gericht in Frage, ob ein "Betretungsverbot" und
       polizeirechtliche Maßnahmen in sozialen Konflikten ein taugliches Mittel
       seien, um einem stadtentwicklungspolitischen Dissens zu begegnen. "Ein
       Betretungsverbot", so Hölz, "dient nur der Eskalation." Für die Stadt sei
       es problematisch, wenn Viertel einer Luxussanierung unterzogen würden, "die
       der Bevölkerung nicht nutzen", sagte der Richter. Hätten sich nicht
       Hamburger im Gängeviertel engagiert, gäbe es das Quartier heute nicht mehr.
       
       Ob Polizeijustitiarin Andrea Horstmann Rechtsmittel gegen das Urteil
       einlegt, ist noch unklar. Eine normale Berufung hat das Gericht ohnehin
       nicht zugelassen. "Die ist", sagte Hölz, "sowieso aussichtslos."
       
       20 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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