# taz.de -- Direkte Demokratie: Niedersachsen plebiszitär hinter Bayern
> Im Süden hat es in den letzten 15 Jahren entschieden mehr
> Bürgerentscheide gegeben als im Norden. Grund sind hohe Zustimmungsquoren
> und viele Tabu-Themen.
(IMG) Bild: 81 Prozent der Abstimmenden wollten, dass hier nicht aufwändig renoviert wird - doch das waren nicht genug: die Fußgängerzone Hamelns.
HAMBURG taz | Niedersachsens BürgerInnen haben auf kommunaler Ebene weit
weniger zu melden als die in Bayern. Das zeigt ein Vergleich des Vereins
Mehr Demokratie 15 Jahre nach Einführung von Bürgerbegehren und
Bürgerentscheiden in Niedersachsen. Demnach hat es in Bayern in dieser Zeit
fast 14 Mal so viele Bürgerentscheide gegeben wie in Niedersachsen. Mehr
Demokratie verlangt deshalb, die niedersächsischen Regeln müssten geändert
werden. Die Opposition aus SPD, Grünen und der Linken sieht das ähnlich.
Wer in Niedersachsen ein Bürgerbegehren starten will, hat es nicht leicht:
Zunächst muss er zehn Prozent seiner MitbürgerInnen überzeugen, sein
Bürgerbegehren zu unterschreiben. Dann muss er hoffen, dass sein Anliegen
zum begrenzten Kreis jener Themen zählt, über die abgestimmt werden darf.
Und schließlich muss er 25 Prozent dazu bringen, zum Bürgerentscheid zu
gehen und mit Ja zu stimmen. Hört sich nach wenig an, kann aber zu so
absurd anmutenden Ergebnissen führen, wie beim Streit um die Sanierung der
Fußgängerzone in Hameln: 81 Prozent der Abstimmenden votierten im Sinne des
Bürgerbegehrens gegen das fünf Millionen Euro teure Vorhaben. Weil das aber
weniger als 25 Prozent aller Abstimmungsberechtigten waren, wurde die
Einkaufsstraße trotzdem hübsch gemacht.
Im Bundesländervergleich von Mehr Demokratie schlägt sich das so nieder: In
Niedersachsen waren 44 Prozent aller Bürgerbegehren unzulässig - in Bayern
16 Prozent. In Niedersachsen mündete jedes dritte direktdemokratische
Verfahren in einen Bürgerentscheid, in Bayern jedes zweite. In einer
niedersächsischen Gemeinde findet im Schnitt alle 216 Jahre eine Abstimmung
statt, in Bayern alle 32 Jahre. "In Niedersachsen ist der Bürgerentscheid
ein Methusalem-Instrument", sagt Tim Weber vom Landesverband Mehr
Demokratie. "Man muss schon sehr alt werden, um einen Bürgerentscheid zu
erleben."
Mehr Demokratie verlangt, es müsse über mehr Themen abgestimmt werden
dürfen, insbesondere planerischer Art. Es sei nicht einzusehen, warum eine
Dorfgemeinschaft nicht über eine Biogasanlage abstimmen dürfe. Das Quorum
für das Bürgerbegehren müsse auf unter zehn Prozent gesenkt werden und mit
steigender Gemeindegröße sinken. Das Zustimmungsquorum von 25 Prozent sei
zu streichen. Die Initiatoren sollten nicht mehr angeben müssen, wie ihre
Vorschläge zu finanzieren seien. Die Politik sollte keine Entscheidungen
gegen ein laufendes Bürgerbegehren treffen dürfen.
Mit der neuen niedersächsischen Kommunalverfassungsordnung, die am Dienstag
in Kraft tritt, gibt es zwei kleine Verbesserungen: Die Leute werden über
anstehende Bürgerentscheide benachrichtigt. Die Abstimmungslokale sollen
wie bei Wahlen von zehn gibt bis 18 Uhr geöffnet sein. Bürgerbefragungen
soll es auch in Ortsteilen geben können. Trotzdem hinke Niedersachsen der
bundesweiten Entwicklung hinterher und liege im direktdemokratischen
Vergleich mit Baden-Württemberg auf Rang 13, sagt Weber.
Er hält ein Mehr an direkter Demokratie für positiv. Das Argument, bei
niedrigen Zustimmungsquoren, setzten sich besonders leicht
Partikularinteressen durch, bewertet Weber als nicht plausibel. Auch in
repräsentativen Gremien setzten sich bisweilen Partikularinteressen durch.
"Eigentlich muss man die Frage stellen, ob das durch Bürgerentscheide
häufiger geschieht", sagt er. Die empirische Forschung verneine das.
Der grüne Landtagsabgeordnete Helge Limburg glaubt, dass durch mehr
Bürgerentscheide zwar nicht die Wahlbeteiligung steige, aber es wachse "das
Ansehen der Politik und die Akzeptanz von Entscheidungen". Es sei wichtig,
dass sich die Bürger auch zwischen Wahlen äußern können, sagt Pia
Zimmermann von den Linken. Und SPD-Landeschef Olaf Lies betonte, auch er
sei für eine Reform der bisherigen Regelungen.
31 Oct 2011
## AUTOREN
(DIR) Gernot Knödler
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