# taz.de -- Rocker-Prozess: Falschparker vor Gericht
       
       > Wars Landfriedensbruch - oder doch nur Pöbelei? Kommunikations- und
       > Ermittlungs-Panne der Bremer Polizei bringt Anklage bei Verfahren gegen
       > Anführer der Mongols-Rocker unverhofft ins Wanken.
       
 (IMG) Bild: Wenigstens mit Motorrad: Rocker der Hells Angels versammeln sich vor ihrem Bremer Vereinsheim.
       
       BREMEN taz | Wegen Landfriedensbruchs muss sich seit Montag Ibrahim M. vorm
       Bremer Landgericht verantworten. Der 38-Jährige ist Anführer der
       motorradfreien Rockerbande Mongols. Der erste Verhandlungstag hat indes
       eher interne Kommunikationsprobleme der Polizei offengelegt, als den
       Tatvorwurf zu erhärten.
       
       Möglicherweise nämlich waren Polizisten schon zu Beginn der Attacke der
       Mongols am späten Abend des 7. Mai aufs citynahe Vereinsheim der Hells
       Angels zugegen. "Das wären Top-Zeugen", sagt Richter Reinhard Wacker, "die
       bräuchten wir hier." Geladen sind sie allerdings noch nicht. Denn der
       ermittelnde Kriminalhauptkommissar wusste bis gestern nichts von ihnen,
       anders als Einsatzleiter Stefan Kiprowski. Der nämlich erwähnt die
       stationierten Kollegen drei Tage nach dem Geschehen in einem Bericht an
       Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) - ohne seinerseits das Schreiben zu den
       Akten zu geben.
       
       Aufgespürt hat es nun die Verteidigung: Anwalt Albert Timmer hatte, als
       Entgegnung auf die Anklage, die Befürchtung geäußert, die Akte sei
       "selektiv zusammengestellt", die zügig erstellte Anklage politisch
       motiviert - und getragen von "Hysterie, weil mein Mandant einen bestimmten
       Nachnamen führt".
       
       Dem widersprach Staatsanwalt Hilal Öztürk energisch: Politischen Druck auf
       die Ermittlungen habe es nicht gegeben, und selbstverständlich sei die
       Anklage ohne Ansehen der Person verfasst. Was die öffentliche Wahrnehmung
       betrifft, ist am Hysterie-Vorwurf allerdings was dran: Ibrahim M. ist
       Mitglied einer in Bremen weltbekannten kurdisch-libanesischen Großfamilie,
       auf deren Konto zahlreiche Straftaten gehen. Allein bei ihm liegt die
       Deliktzahl laut Polizei im dreistelligen Bereich.
       
       Bei der Mai-Klopperei sollen 20 ihrer Mitglieder involviert gewesen sein.
       Die lokale Bildzeitung schwadronierte etwas von der "neuen Achse des
       Bösen". Reißerisch war fast überall die Berichterstattung: brutale
       Rockernacht, Schlachtgetümmel, fließendes Blut - das sind so die Stichworte
       der Chronisten. Es gab fünf Verletzte: Ein Polizist wurde von einem
       Polizeihund gebissen, drei Mongols trugen Blessuren davon. Und bei Ibrahim
       M. musste eine klaffende Wunde am Hinterkopf im Krankenhaus behandelt
       werden.
       
       Was beängstigend für die Anlieger war und den Frontberichterstatter im
       Lokalreporter weckte, klingt in der Anklage wenig spektakulär: Ibrahim M.
       sei an jenem Abend mit Gleichgesinnten und als deren Anführer mit PKWs zum
       Vereinsheim der Hells Angels gefahren. Dort hätten falsch parkende Mongols
       ihre Feinde mit Flaschen beworfen und mit den Worten: "Hurensöhne, kommt
       raus, wir werden euch ficken" gekränkt.
       
       Ob das Verfahren zu Recht beim Landgericht liegt, sollen Nach-Ermittlungen
       erweisen. Die müssen klären, ob sich tatsächlich Polizisten in Tatortnähe
       aufhielten, wenn ja, welche, was sie sahen - und wie viele Rocker ins
       Geschehen verwickelt waren. Denn der Landfriede kann laut Strafgesetzbuch
       nur "aus einer Menschenmenge heraus" gebrochen werden. Weniger als zehn, so
       die Faustregel, gelten nicht als Menge. Zwar gab es im Laufe des Abends
       insgesamt 61 Festnahmen. Doch nicht auf einen Schlag und nicht alle vorm
       Hells Angels-Heim. Und das nun aufgetauchte Schreiben des Einsatzleiters
       legt laut Richter Wacker nahe, dass sich dort anfangs "nur ein paar people"
       aufgehalten hätten.
       
       Ein Scheitern des Prozesses würde die Position von Innensenator Mäurer
       schwächen. Denn auch dessen Maßnahmen gegen Rocker-Gewalt beschäftigen
       derzeit die Gerichte: Zur Befriedung der City hatte er nach einem weiteren
       Hells-Angels-Überfall der Mongols den Verein und allgemein das Tragen so
       genannter Rocker-Kutten verboten. Untersagt hatte er zudem abendliche
       City-Durchfahrten per Motorrad. Doch die Mongols haben ohnehin nur PKW, das
       Kuttenverbot wurde vergangene Woche vom Oberverwaltungsgericht per
       Eilentscheidung kassiert. Anhängig ist dort noch die Klage gegen die
       Zwangsauflösung des Clubs.
       
       7 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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