# taz.de -- Urteil in den USA: Twitter muss Daten offenlegen
       
       > Hat die US-Justiz das Recht, bei Ermittlungen die Daten von
       > Twitter-Nutzern in aller Welt einzuholen? Ein zweiter Richter hat dies im
       > Fall Wikileaks jetzt bestätigt.
       
 (IMG) Bild: Über dieses Urteil können sich Twitterer nur ärgern.
       
       ALEXANDRIA dpa | Das Online-Netzwerk Twitter soll dem US-Justizministerium
       die Daten zu den Konten von drei Wikileaks-Unterstützern übergeben - diese
       Anweisung bestätigte jetzt ein Bezirksrichter im US-Staat Virginia. Die
       Betroffenen und die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation
       (EFF) äußerten sich enttäuscht.
       
       "Mit dieser Entscheidung sagt das Gericht allen Nutzern von Online-Diensten
       mit Sitz in den USA, dass die US-Regierung einen geheimen Zugang zu ihren
       Daten hat", kritisierte die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta
       Jonsdottir, eine der drei Personen, deren Daten die US-Justiz beantragt
       hat. Die Entscheidung sei "ein großer Schritt rückwärts für das Vermächtnis
       der USA in der Meinungsfreiheit und beim Recht auf Privatsphäre."
       
       In dem Streit geht es insbesondere um die IP-Adresse, also die eindeutige
       Computerkennung, bei der Veröffentlichung bestimmter Tweets. Richter Liam
       O'Grady wies am Donnerstag in Alexandria im US-Staat Virginia die
       Beschwerde der Betroffenen zurück, dass mit der IP-Adresse auch private
       Informationen über ihren Aufenthaltsort verbunden seien. Eine IP-Adresse
       sei nicht anders zu bewerten als eine Telefonnummer.
       
       Damit bestätigte der Bezirksrichter eine Entscheidung von Bundesrichterin
       Theresa Buchanan vom März dieses Jahres. Diese befand, mit der Übergabe der
       Daten würden keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt.
       
       ## "Zwingendes Interesse zum Schutz andauernder Ermittlungen"
       
       Der Richter lehnte auch die Forderung der Kläger nach Offenlegung der
       Anweisung an Twitter zurück. Die Vereinigten Staaten hätten ein "zwingendes
       Interesse zum Schutz ihrer andauernden Ermittlungen" und dieses wiege höher
       als die Interessen der Betroffenen und das öffentliche Interesse, befand
       O'Grady. Von dieser Offenlegung erhofften sich die Kläger Hinweise darauf,
       ob auch andere Internet-Unternehmen angewiesen wurden, Daten preiszugeben.
       Twitter hatte von sich aus seine Mitglieder von der Anweisung der Justiz
       informiert.
       
       Betroffen von der Anordnung sind neben Jonsdottir auch der US-Programmierer
       Jacob Appelbaum und der Niederländer Rop Gonggrijp. Alle drei - ebenso wie
       zahllose weitere Twitter-Nutzer - haben sich vor allem im Herbst
       vergangenen Jahres über den Wikileaks-Gründer Julian Assange und die
       Veröffentlichung von internen Memos aus US-Botschaften in aller Welt
       geäußert.
       
       Die US-Regierung versucht seit längerem, gegen Wikileaks vorzugehen, weil
       sie die Enthüllungen von geheim eingestuften Diplomatendepeschen sowie
       Militärberichten über die Kriege im Irak und in Afghanistan für illegal
       hält.
       
       In London fürchtet Assange, dass er nach der Anordnung der britischen
       Justiz zu seiner Ausweisung nach Schweden anschließend in die USA
       ausgewiesen werden könnte. Die schwedische Justiz ermittelt gegen ihn wegen
       sexueller Nötigung.
       
       11 Nov 2011
       
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