# taz.de -- Gläserne Polizei: Die Kennzeichnungspflicht bleibt
       
       > Beamte müssen weiterhin ihren Namen oder eine Nummer tragen. Letztere
       > soll aber rotieren, beschließen SPD und CDU. Gericht weist Klage des
       > Personalrats ab.
       
 (IMG) Bild: Ganz persönlich: Die Polizei, dein Freund und Helfer
       
       Die Kennzeichnungspflicht bleibt. Auch unter der künftigen rot-schwarzen
       Landesregierung müssen Berlins Polizisten ihren Namen oder wahlweise eine
       Numer am Revers tragen. Was die Nummern angeht, einigten sich SPD und CDU
       in ihrem Koalitionsvertrag allerdings auf einen Kompromiss: Für die Nummern
       soll ein rotierendes System eingeführt werden. "So wollen wir den Sorgen
       der Polizisten Rechnung tragen", sagte der CDU-Partei- und Fraktionschef
       Frank Henkel am Mittwoch.
       
       Zeitgleich fuhr der Gesamtpersonalrat der Polizei eine schwere Schlappe vor
       dem Verwaltungsgericht ein. Die Beschäftigtenverteter hatten gegen die vom
       vormaligen Polizeipräsidenten Dieter Glietsch eingeführte
       Kennzeichnungspflicht geklagt, weil sie sich in ihren Mitbestimmungsrechten
       verletzt sahen. Das Gericht wies die Klage zurück: Eine Pflicht, die
       Personalvertretung bei der Frage mitbestimmen zu lassen, bestehe nicht,
       sagte der Vorsitzende Richter Johann Weber am Mittwoch.
       
       Die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers erklärte gegenüber der
       taz, sie freue sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, "weil es
       unsere Rechtsauffassung bestätigt hat". Bei dem von SPD und CDU
       vereinbarten System wechselnder Nummern in bestimmten Zyklen "gilt es
       zunächst, die genauen Regelungen des Koalitionsvertrages abzuwarten, um
       sodann die Umsetzung mit dem neuen Senator angehen zu können". Sie begrüße
       ausdrücklich, dass die Beamten auch weiterhin zwischen einem Schild mit
       ihrem Namen oder einer fünfstelligen Nummer wählen könnten, so Koppers.
       
       Die Stimmung bei den Vertretern des Gesamtpersonalrat der Polizei war nicht
       so rosig. Auf dem Weg in den Gerichtssaal hatte man die Herren noch
       scherzen gesehen. Kurz darauf war ihnen das Lachen vergangen. Dem Anwalt
       der Kläger traten Schweißperlen auf die Stirn, als der Vorsitzende Richter
       zu verstehen gab, der Erlass sei überhaupt nicht mitbestimungspflichtig.
       Der Gesamtpersonalrat hatte seine Klage damit begründet, das
       Mitbestimmungsverfahren an sich sei fehlerhaft abgelaufen.
       
       Mitbestimmungspflichtig seien nur Dinge, die den reibungslosen Ablauf des
       Lebens in der Dienststellen regelten, belehrte der Richter die Kläger. Als
       Bespiel nannte Weber die Einrichtung einer Raucherecke. Die
       Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten, ein Namens oder Nummernschild zu
       tragen sei mitbestimmungsfrei, da es sich um eine nach außen gerichtete
       Maßnahme zur Diensterfüllung handele - sozusagen als Service gegenüber dem
       Bürger. Mit so einem Ausgang des Verfahrens hatten die Kläger
       offensichtlich nicht gerechnet.
       
       Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verschickte am selben Tag eine
       Presseerklärung: Ein Polizist und ein von diesem Festgenommener hätten sich
       bei einem Handgemenge am Nummernschild des Beamten verletzt, heißt es
       darin. Der Polizeibehörde sei bekannt, dass die scharfkantigen Schilder zu
       Verletzungen führen können. Ein neuer Versuch der GdP, die
       "Zwangskennzeichnung" zu Fall zu bringen? Vier Indivualklagen von
       Polizisten stehen ohnehin noch an.
       
       16 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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