# taz.de -- Kommentar Gebets-Urteil: Die überforderte Schule
       
       > Was ist das für eine Schule, die unfähig ist, ihren Alltag aufrecht zu
       > erhalten - nur weil ein Schüler beten möchte. Die Richter erteilen der
       > Berliner Lehranstalt eine schlechte Note.
       
       Zugegeben, es gibt wichtigere Probleme: deutsche Schulen brauchen vor allem
       motivierte Lehrer, mehr Geld und eine gute Ausstattung. Was sie nicht
       brauchen sind Gebetsräume für Schüler oder Extraregeln für jeden religiösen
       Sonderwunsch. Darum ist es gut, dass deutsche Schulen nicht dazu
       verpflichtet sind, jeder religiös begründeten Marotte entgegen zu kommen
       und gar einen eigenen Raum dafür zur Verfügung zu stellen.
       
       Doch darum ging es bei dem Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und einem
       Schüler, der in der Pause an seinem Gymnasium beten wollte, nur am Rande.
       Es ging vielmehr um die Frage, wie eine Schule damit umgeht, wenn einer
       ihrer Schüler sein rituelles Mittagsgebet, wie es für streng gläubige
       Muslime im Prinzip sogar vorgeschrieben ist, zur Not sogar auf dem
       Schulflur verrichten will.
       
       Zum Glück sieht die Mehrheit der Muslime in Deutschland die Pflicht zum
       Mittagsgebet eher locker und kommt ihr, falls überhaupt, eher selten nach.
       Gebete auf Schulfluren sind ein absolutes Randphänomem.
       
       Die Gegenfrage lautet daher: Was spricht dagegen, einen Schüler, der sich
       in seiner Schulpause gen Mekka verneigen möchte, einfach in irgendeiner
       Ecke sich selbst zu überlassen? Und stört, wer ihn um jeden Preis daran
       hindern möchte, nicht selbst erst jenen Schulfrieden, den zu verteidigen er
       vorgibt? Über einen Schüler, der auf dem Schulhof öffentlich seine
       Yogaübungen macht, würde man doch auch an den meisten Schulen
       schulterzuckend hinweg sehen.
       
       Dem Berliner Gymnasium, das der heute 18-jährige Kläger besucht, stellten
       die Richter in Leipzig mit ihrem Urteil im Grunde ein schlechtes Zeugnis
       aus. Was muss das für eine Schule sein, die unfähig ist, einen geregelten
       Schulalltag aufrecht zu erhalten, bloß weil ein Schüler in der Pause ein
       paar ungewöhnliche Bewegungen macht? Denn im Prinzip, so das Gericht, sind
       selbst Gebete auf dem Schulflur durch die Religionsfreiheit gedeckt.
       
       30 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bax
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Beten an Berliner Schule verboten: Angst vor dem gefährlichen Gebet
       
       Ein muslimischer Schüler aus Berlin darf an seiner Schule nicht beten. Das
       Urteil gilt aber nur für den Einzelfall, im allgemeinen sind Gebete an
       Schulen weiter erlaubt.