# taz.de -- Schülerzeitung "Bazillus": 12-Jähriger schlägt Freistaat Bayern
       
       > Ein zwölfjähriger Gymnasiast aus Bayern hat vor Gericht sein Recht auf
       > Pressefreiheit erstritten. Das bayerische Kultusministerium darf seine
       > Schülerzeitung nicht verbieten.
       
 (IMG) Bild: Stephan Albrecht erklagte sich die Pressefreiheit.
       
       BERLIN taz | Ein Zwölfjähriger hat auf sein Recht der Pressefreiheit
       bestanden und vor Gericht das Verteilen einer Schülerzeitung erstritten.
       Der Gymnasiast Stephan Albrecht wollte nicht hinnehmen, dass ihm die
       Direktorin seiner Schule im oberbayerischen Landsberg am Lech verbietet,
       eine neue Schülerzeitung namens Bazillus zu verkaufen.
       
       Vor dem Münchner Verwaltungsgericht musste er sich sein Recht
       erstreiten.Per Einstweiliger Verfügung entschied das Gericht, dass der
       Junge seine Zeitung weiterhin am Ignaz-Kögler-Gymnasium verteilen darf.
       
       Der Schüler der 7. Klasse hatte im Sommer mit dem Bazillus eine neue
       Schülerzeitung ins Leben gerufen, nachdem die alte namens Virus seit einem
       Jahr nicht mehr erschienen war. Problemlos erschien die erste Ausgabe des
       Bazillus. Der zweiten Ausgabe versagte die Direktorin das Verteilen auf dem
       Schulgelände. Mit der Begründung, dass es an jeder Schule nur eine
       Schülerzeitung geben dürfe.
       
       Der Zwölfjährige gab jedoch nicht auf. Mit der Unterstützung seiner Eltern
       zog er vor Gericht und gewann. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts erließ
       vergangenen Freitag eine einstweilige Anordnung: Das Verteilen des Bazillus
       ist zu erlauben. Das Kultusministerium wird sich dem Urteil beugen. "Wir
       wollten keine Zensur ausüben", sagte Ministeriumssprecher Ludwig Unger.
       
       Dem richterlichen Beschluss zufolge hätte Albrecht die Schulleitung gar
       nicht um Erlaubnis fragen müssen. Bis vor vier Jahren unterstanden in
       Bayern die Schülerzeitungen zwar der Aufsicht der Schulleitung. Seit einer
       Reform jedoch können SchülerInnen im Freistaat wählen, ob ihre Zeitung im
       Sinne des bayerischen Pressegesetzes oder als Einrichtung der Schule
       erscheint.
       
       Stephan Albrecht kann sich freuen, mit seiner Hartnäckigkeit ist er zu
       seinem Recht gekommen. Später möchte der Junge vielleicht weiter als
       Journalist arbeiten
       
       9 Dec 2011
       
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