# taz.de -- Ermittlungen wegen Antifa-Homepage: Polizeiaktion gegen Pressefotografen
       
       > Die Polizei führt eine Razzia bei einem Berliner Fotografen durch - wegen
       > Neonazi-Fotos auf einer Antifa-Webseite. Der Presseverband findet das
       > "inakzeptabel".
       
 (IMG) Bild: Lassen sich nicht gern fotografieren: Neonazis in Berlin.
       
       BERLIN taz | Die LKA-Beamten klopften kurz nach 6 Uhr am Dienstag an die
       Tür, erzählt Anwalt Felix Isensee. Hausdurchsuchung wegen Verdachts des
       Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetzes, hätten die Polizisten seinem
       Mandanten Florian K. eröffnet. Dann seien USB-Sticks, eine Fotokamera, ein
       Computer, ein Laptop und K.s Handy beschlagnahmt worden. Die Beamten hätten
       den 18-Jährigen zum LKA gefahren, dort seine Daten aufgenommen.
       
       Offenbar stand der Nachwuchsfotograf aus Weißensee, Träger eines
       Presseausweises des Jugendpresse-Verbands, seit Längerem im Visier der
       Sicherheitsbehörden. Hintergrund ist laut taz-Informationen eine
       Antifa-Webseite, auf der Porträtfotos und Namen von Berliner
       Rechtsextremisten abgebildet sind. Drei der Bilder sollen von Florian K.
       stammen, so die Ermittler.
       
       Dass K. die Bilder der Antifa überlassen oder selbst auf die Internetseite
       gestellt habe, dafür gebe es aber "keine Anhaltspunkte", so Anwalt Isensee.
       Zumindest die erkennungsdienstliche Behandlung beim LKA sei
       "unverhältnismäßig". Als "inakzeptabel" kritisiert auch Bernd Fiedler,
       Vorstand des Berliner Jugendpresse-Verbands, die Polizeiaktion. "Wir
       verstehen die Berliner Polizei langsam nicht mehr. Das ist erneut eine
       Missachtung des Landespressegesetzes." Bereits im November sei ein Fotograf
       des Verbands bei einer Polizeiräumung in der FU festgenommen worden, obwohl
       er einen Presseausweis vorweisen konnte. "Wir prüfen eine
       Dienstaufsichtsbeschwerde."
       
       Ein Polizeisprecher bestätigt die Hausdurchsuchung. Diese sei auf Grundlage
       eines richterlichen Beschlusses erfolgt. Ob die Ermittlungen von Amts wegen
       erfolgten oder auf Anzeige der abgebildeten Neonazis, ließ der Sprecher
       offen. Laut Kunsturheberrechtsgesetz müssen Abgebildete Porträtaufnahmen
       von sich zustimmen, das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Bei Verstößen
       können Ermittlungen nur eingeleitet werden, wenn die Betroffenen Anzeige
       erstatten.
       
       Bereits 2005 ermittelte der Staatsschutz aber auf eigene Faust monatelang
       gegen zwölf Berliner Pressefotografen wegen Porträtfotos von Neonazis auf
       einem Antifa-Plakat. Zu Hausdurchsuchungen kam es nicht, denn die
       Nachforschungen endeten als Bumerang: Die Staatsanwaltschaft wies den Fall
       brüsk ab. Es liege keine Straftat vor, da das Plakat noch nie
       veröffentlicht wurde.
       
       14 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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