# taz.de -- Urteil zu Neonazi-Angriff: Kein versuchter Totschlag
       
       > Ein Schüler entging nach Tritten eines Neonazis nur knapp dem Tod.
       > Dennoch soll dieser nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Wollte er töten? Der Neonazi Peter R. im Gerichtssaal.
       
       FREIBURG taz | Der 25-jährige Neonazi Peter R. aus Fürth wird nicht wegen
       versuchten Totschlags bestraft. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am
       Mittwoch eine entsprechende Revision der Staatsanwaltschaft und des
       einstigen Opfers ab.
       
       Im April 2010 kam es in der Nürnberger U-Bahn zu einer Auseinandersetzung.
       Ein damals 17-jähriger deutschkurdischer Schüler traf auf R. und seine
       Begleiterin, die eine Bauchtasche der bei Rechtsradikalen beliebten Marke
       Thor Steinar trug. Als der Schüler dies kritisierte, schlug und trat ihn
       der Neonazi. Ein erster Tritt traf den Schüler in den Magen, ein zweiter
       ins Gesicht. Da lag der Deutschkurde schon am Boden.
       
       Zwar konnte sich der Jugendliche noch einmal aufrappeln und aussteigen,
       doch dann brach er zusammen. Er erlitt einen Atem- und Herzstillstand. Der
       17-Jährige entging nur knapp dem Tod und musste mehrfach operiert werden.
       Noch heute leidet er körperlich und psychisch unter den Folgen.
       
       ## Von der Tötungsabsicht zurückgetreten
       
       Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den einschlägig vorbestraften R. im
       März 2011 zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung
       und Beleidigung verurteilt - R. hatte den Schüler auch noch "Zecke"
       genannt. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer forderten eine höhere Strafe
       wegen versuchtem Totschlags.
       
       Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs lehnte die Revision nun ab. Selbst
       wenn man beim Tritt gegen das Gesicht bedingten Tötungsvorsatz annehme, so
       sei R. jedenfalls von einem Tötungsdelikt freiwillig wieder zurückgetreten.
       Denn R. sei an der gleichen U-Bahn-Haltestelle ausgestiegen wie der
       Schüler, ohne sich weiter um ihn zu kümmern, so der BGH. Dass dieser
       zusammenbrach, bekam R. gar nicht mehr mit. Das Urteil des
       Bundesgerichtshofs hat keinen grundsätzlichen Charakter. (Az. : 1 StR
       400/11)
       
       21 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kameradschafts-Szene in Franken: Neonazi prügelt Jugendlichen halb tot
       
       In Nürnberg hat ein Rechtsextremer einen 17-Jährigen halb tot geprügelt.
       Linke kritisieren, dass Polizei und Politik nicht richtig gegen militante
       Neonazis in der Region vorgehen.