# taz.de -- Misshandlungen bei Wiesenhof: Tierquäler bleiben ungestraft
       
       > Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen Misshandlung von
       > Hühnern auf einer Farm von Wiesenhof. Der Beweisfilm sei "rechtswidrig"
       > aufgenommen.
       
 (IMG) Bild: Glücklich sieht anderes aus.
       
       Die Staatsanwaltschaft Verden hat die Ermittlungen wegen Tierquälerei auf
       einer Farm von Deutschlands größtem Geflügelfleischlieferanten Wiesenhof
       eingestellt. Nicht etwa weil die Beschuldigungen falsch wären – sondern
       weil ein Video, das zum Beispiel das Genickbrechen von Hühnern ohne
       Betäubung zeigt, der Behörde zufolge "rechtswidrig" aufgenommen worden ist.
       
       Andere Beweise fehlten, schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Brief an
       die Tierrechtsorganisation Peta, die die Anzeige erstattet hatte.
       "Wiesenhof hat diese Staatsanwaltschaft ,gekauft' ", kritisierte
       Peta-Berater Edmund Haferbeck.
       
       Das ARD-Magazin "Report" hatte die Aufnahmen im Januar 2010 ausgestrahlt
       und damit eine Debatte über die Zustände in der Massentierhaltung
       ausgelöst. Die damalige Pächterin der Farm und ihr Mann wurden für den taz
       Panter Preis nominiert, weil sie die Tierquälereien öffentlich machten und
       aus dem Geschäft ausstiegen. Der Fall könnte auch Maßstäbe dafür setzen,
       wann Rechercheure verdeckt Videos von gesellschaftlichen Missständen drehen
       dürfen.
       
       Zu sehen war auf den Bildern unter anderem, "wie Personen Hühnern ohne
       vorherige Betäubung unter anderem durch Festhalten am Kopf und
       Herumschleudern des Körpers das Genick brechen", heißt es in dem Schreiben
       der Staatsanwaltschaft. Außerdem hätten Menschen nach den Tieren getreten
       und mit Hühnern gefüllte Transportbehälter etwa aus "Brusthöhe einer
       Person" auf die Ladefläche eines Lastwagens fallen lassen.
       
       ## Wiesenhof hat Übergriffe nie bestritten
       
       Die Pächterin habe erklärt, dass die Bilder aus der Farm im
       niedersächsischen Twistringen stammten, die sie für Wiesenhof betrieb. Um
       die Tierquälerei zu belegen, seien Kameras installiert worden. Die
       mutmaßlichen Täter waren nicht Beschäftigte der Farm, sondern wurden von
       dem Geflügelkonzern direkt oder indirekt beauftragt, um die Tiere für den
       Abtransport in einen Schlachthof vorzubereiten.
       
       Wiesenhof hat die Übergriffe nie bestritten. Auch die Staatsanwaltschaft
       bezweifelt in ihrem Schreiben nicht, dass die Aufnahmen authentisch sind.
       Die Hühner in dem Video seien "mit an Sicherheit grenzender
       Wahrscheinlichkeit" erheblich verletzt worden.
       
       "Es könne daher auch davon ausgegangen werden, dass den Tieren Schmerzen
       zugefügt wurden", zitieren die Ermittler ein Gutachten des Veterinäramts im
       Landkreis Diepholz.
       
       Dennoch verzichtet die Staatsanwaltschaft darauf, die Verantwortlichen
       anzuklagen. Schließlich sei das Video heimlich aufgenommen worden. Eine
       "Einwilligung der abgebildeten Beschuldigten" liege nicht vor. Die
       Staatsanwaltschaft sieht deshalb im Unterschied zu anderen verdeckten
       Aufnahmen zur Aufdeckung von Missständen "die Privatsphäre" der
       beschuldigten Mitarbeiter verletzt.
       
       Die erstrecke sich nämlich auch auf deren Arbeitsplatz, weil dieser ihrem
       Wissen nach nicht in der Öffentlichkeit stand. Außerdem gehe es um Verstöße
       gegen das Tierschutzgesetz, das etwa für das Töten eines Wirbeltiers "ohne
       vernünftigen Grund" lediglich bis zu drei Jahre Gefängnis vorsieht. Das
       falle in den "Bereich der unteren Kriminalität" und rechtfertige nicht, in
       die Privatsphäre des Täters einzudringen.
       
       Peta-Berater Haferbeck legte Beschwerde gegen die Entscheidung der
       Staatsanwaltschaft ein, in deren Bereich Wiesenhof zahlreiche Mastbetriebe
       hat. "Wiesenhof hat seine eigene Justiz dort", sagte Haferbeck der taz. Er
       verwies darauf, dass das Amtsgericht Cloppenburg 2010 einen Putenmäster
       rechtskräftig verurteilt habe – "allein aufgrund der ,illegal' gedrehten
       Aufnahmen eines Undercover-Tierschutzermittlers".
       
       Auch andere Richter hätten entschieden, dass verdeckte Aufnahmen zulässig
       sind, um Tierschutzvergehen aufzudecken. Der Pressesprecher der
       Staatsanwaltschaft Verden, Lutz Gaebel, wollte sich auf Anfrage der taz
       nicht zu den Vorwürfen äußern.
       
       23 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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