# taz.de -- FIFA-Beschwerde abgewiesen: Schutzwürdiges Informationsinteresse
       
       > Das Obergericht in Zug gibt einer klagenden Schweizer Publikationen
       > recht: Die Gründe, warum ein Korruptionsverfahren gegen zwei Fifa-Bosse
       > eingestellt worden ist, müssen offengelegt werden.
       
 (IMG) Bild: Alte Freunde und FIFA-Patriarchen: Joseph Blatter und João Havelange.
       
       BERLIN taz | Sepp Blatter, der Präsident des Internationalen
       Fußballverbands, wird wohl nicht vorgehen gegen das Urteil des Obergerichts
       Zug, das am Dienstag publik wurde. Das hat entschieden, dass die
       Öffentlichkeit das Recht haben soll zu erfahren, wie es zur Einstellung des
       Korruptionsverfahrens durch die Zuger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang
       mit der Vergabe von Übertragungsrechten an großen Fifa-Turnieren gekommen
       ist.
       
       Gegen Zahlung von 5,5 Millionen Franken war den Beschuldigten Anonymität
       zugesichert worden. Die Schweizer Publikationen Handelszeitung und
       Beobachter klagten daraufhin auf Akteneinsicht. Erfolgreich. Nun wies das
       Obergericht die Beschwerde gegen die Veröffentlichung, die die Fifa und
       zwei weitere Personen, eingereicht hatten, zurück.
       
       Bald wird offiziell, was seit einer BBC-Reportage, die Ende 2010
       ausgestrahlt worden ist, ohnehin vermutet wird. Bei den Empfängern der
       Bestechungsgelder, die die längst insolvente Sportrechte-Agentur ISL
       gezahlt hat, soll es sich demnach um den langjährigen Fifa-Chef João
       Havelange und um dessen ehemaligen Schwiegersohn Ricardo Teixeira handeln,
       den Präsidenten des brasilianischen Fußballverbands und Chef des
       Organisationskomitees der Fußball-WM 2014.
       
       ## Schweigeabkommen
       
       Das Urteil des Zuger Obergerichts lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen
       übrig und gibt der klagenden Publikation recht, die vor allem wissen
       wollte, ob mit dem Schweigeabkommen Prominente von der Justiz bevorzugt
       behandelt worden seien. Nun wird klargestellt, dass sich anhand der
       Pressemitteilung, mit der die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
       "wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung" verkündet hat,
       überhaupt keine Rückschlüsse auf die Gründe der Einstellung ziehen ließen.
       
       "Aufgrund der vorgelegten Informationen kann nicht im Detail nachvollzogen
       werden, warum das Verfahren im Fall Fifa nicht weitergeführt wurde", heißt
       es im von Oberrichter Felix Ulrich gezeichneten Entscheid. Das Obergericht
       stellte ein "schutzwürdiges Informationsinteresse" fest.
       
       Sollte das Urteil rechtskräftig werden - die Einspruchsfrist von 30 Tagen
       läuft -, könnte endlich klargestellt werden, was durch die Zuger
       Staatsanwaltschaft und ihre schwammige Pressemitteilung eher vertuscht
       wurde. Darin war von "Provisionszahlungen" die Rede, die der Fifa
       vorenthalten worden seien. Das Verfahren gegen die Beschuldigten sei
       eingestellt worden, nachdem diese den Schaden in angemessener Weiser
       wiedergutgemacht hätten.
       
       ## "gewichtiges öffentliches Interesse"
       
       Im Urteil des Obergerichts heißt es nun: "Aufgrund der allgemein
       zugänglichen Informationen über die Fifa, insbesondere der Anschuldigung
       von Zahlungen von Schmiergeld auf der einen Seite und der in der
       Medienmitteilung enthaltenen Informationen über Provisionszahlungen auf der
       anderen Seite, besteht ein gewichtiges öffentliches (und weltweites)
       Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall
       Fifa führten."
       
       Die Fifa, eine der drei Parteien, die gegen eine Offenlegung Beschwerde
       eingelegt hatten, hat bereits signalisiert, den Entscheid akzeptieren zu
       wollen. Wie die anderen Parteien reagieren, bleibt abzuwarten.
       
       28 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Rüttenauer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Fußball-WM 2014
 (DIR) Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
       
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