# taz.de -- Strafverfahren wegen Verunglimpfung: Wulff will keinen Prozess mehr
       
       > War es Satire oder eine Straftat? Ein Facebook-User hatte Bettina Wulff
       > in die Nähe der "Blitzmädel" aus der NS-Zeit gestellt. Ihr Mann hat die
       > Entschuldigung akzeptiert.
       
 (IMG) Bild: Manchmal nicht nur gewunken? Das Ehepaar Wulff vor dem Schloss Bellevue.
       
       HAMBURG taz/dpa | Bundespräsident Christian Wulff hat einen Tag vor
       Verhandlungsbeginn einen Prozess wegen Verunglimpfung platzen lassen. Der
       45-jährige Jörg Domsgen sollte vor der Dresdner Staatsschutz-Kammer
       angeklagt werden, weil sich Wulff durch einen Facebook-Kommentar des
       Zittauers beleidigt fühlte. Außerdem wurde ihm die Staatsanwaltschaft
       vorgeworfen, Kennzeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen
       verwendet zu haben.
       
       Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist ein eigener Straftatbestand,
       sie kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Verfolgt werden
       mögliche Verstöße nur, wenn der Bundespräsident eine Staatsanwaltschaft
       dazu ermächtigt. Das hatte Wulff getan - diesen quasi Ermittlungsauftrag am
       Dienstag aber zurückgezogen.
       
       Seit Ende 2010 kursiert im Internet ein Foto, auf dem Christian und Bettina
       Wulff winkend vor dem Schloss Bellevue zu sehen sind. Bettina Wulff streckt
       auf dem Bild ihren rechten Arm heraus - wie bei einem Hitlergruß. Domsgen
       schrieb dazu auf Facebook: "fehlt eigentlich nur noch das Schiffchen auf
       dem Kopf der Dame und schon haben wir fast ein Blitzmädel im Afrikaeinsatz
       - hübsch - wenn dieser Herr daneben nicht wäre". Der Text hat einen klaren
       Bezug zur NS-Zeit: Als Blitzmädels wurden im Zweiten Weltkrieg
       Wehrmachtshelferinnen bezeichnet. Für Domsgen war das eine Satire.
       
       Jörg Domsgen hatte im Januar 2011 einen Entschuldigungsbrief an den
       Bundespräsidenten geschickt. "Von sich aus", wie sein Verteidiger Torsten
       Mengel betont. Darüber hinaus schrieb auch Mengel an das Staatsoberhaupt,
       schilderte seine Sicht der Dinge und legte ihm nahe, die
       Verfolgungsermächtigung zurückzunehmen.
       
       Das Bundespräsidialamt bestätigt die Existenz dieser Schreiben. Der
       Bundespräsident habe die Entschuldigung angenommen und dies dem Angeklagten
       und dem Landgericht mit Schreiben vom 6. Januar 2012 mitgeteilt, heißt es
       dort. Das Amt erklärte am Dienstag, dass man dort nach Analyse der
       Anklageschrift, der Entschuldigung des Angeklagten und einer Stellungnahme
       des Pflichtverteidigers zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der vermutete
       rechtsextreme Hintergrund nicht erhärtet werden konnte.
       
       Ob der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher
       Organisationen weiter verfolgt wird, das werde außerhalb der
       Hauptverhandlung geklärt, sagte ein Gerichtssprecher. Die
       Staatsanwaltschaft wirft Jörg Domsgen vor, das Bild von Christian und
       Bettina Wulff selbst manipuliert und den gestreckten Arm in das Foto
       hineinretuschiert zu haben.
       
       Für Mengel ist der Vorwurf "noch absurder" als die
       Präsidenten-Verunglimpfung. Er glaubt, diese Anschuldigung sei auf
       schlechte Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft zurückzuführen.
       Schließlich gebe es das Bild vielfach an vielen Orten im Netz.
       
       10 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Kummetz
       
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