# taz.de -- Neues Gutachten über Breiviks Psyche: Klapse oder Knast?
       
       > Ein Gericht ordnet ein neues Gutachten über die Schuldfähigkeit des
       > Attentäters Anders Breivik an. Ob das etwas nutzt, ist umstritten.
       > Breivik lehnt die Zusammenarbeit ab.
       
 (IMG) Bild: Anders Behring Breivik.
       
       STOCKHOLM taz | Es wird ein weiteres gerichtliches Gutachten zur Frage der
       Zurechnungsfähigkeit und damit juristischen Schuldfähigkeit des Anders
       Breivik geben. Das beschloss das Amtsgericht Oslo am Freitag. Das sei
       "keine Kritik" an den bisherigen Gutachtern, betonte Richterin Wenche
       Elizabeth Arntzen auf einer Pressekonferenz, aber man halte ein
       zusätzliches Gutachten für erforderlich, um den "Sachverhalt ausreichend
       aufzuklären". Denn natürlich sei die Schuldfähigkeit "von zentraler
       Bedeutung" für das am 16. April beginnende Gerichtsverfahren. Etwa die
       Hälfte der Opferanwälte hatte eine solche weitere Begutachtung des
       Attentäters beantragt.
       
       Die beiden neuen Gutachter erhalten einen gegenüber den ersten beiden
       Gutachtern erweiterten Auftrag: Sie sollen auch die "politische Botschaft"
       berücksichtigen, die Breivik etwa in seinem 1.516-seitigen "Manifest"
       niedergelegt hatte. Im bisherigen Gutachten waren Breivik umfassende
       Wahnvorstellungen bescheinigt und hieraus diagnostiziert worden, er sei als
       psychotisch einzuschätzen und leide an paranoider Schizophrenie. Es hatte
       daraufhin teilweise heftige Kritik auch aus Fachkreisen unter Hinweis
       darauf gegeben, dass diese "Wahnvorstellungen" ein durchaus
       weitverbreitetes rechtsextremistisches Gedankengut seien.
       
       ## "Keine Spur" von Schizophrenie
       
       Auf diese Kritik geht das Gericht nicht explizit ein, wohl aber auf eine
       kürzlich bekannt gewordene Begutachtung Breiviks im Gefängnis. Drei
       Psychiater und ein Psychologe hatten nach monatelanger Observation
       geäußert, dieser sei zurechnungsfähig: Sie hätten "keine Spur von
       Schizophrenie" erkennen können. Das habe "Fragen aufgeworfen", erklärte
       Richterin Arntzen , weshalb das Gericht eine zweite Meinung einholen wolle.
       
       Die Anklagebehörde hält solche Argumentation für fragwürdig. Sie beantragte
       deshalb ebenso wie Breiviks Verteidiger kein neues Gutachten. Ein
       Zweitgutachten ist nach Einschätzung von Staatsanwalt Svein Holden relativ
       wertlos, da das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gelte. Aufgrund
       des ersten Gutachtens seien so starke Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit
       Breiviks begründet worden, dass das Gericht kaum anders als auf
       Schuldunfähigkeit erkennen könne.
       
       Breivik selbst hatte schon vor Tagen mitteilen lassen, er wolle sich einer
       weiteren Begutachtung nicht unterziehen und werde deshalb jede
       Zusammenarbeit mit neuen Gutachtern verweigern.
       
       13 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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