# taz.de -- Neue Elektroschrott-Richtlinie der EU: Althandys direkt zum Händler
       
       > Die EU benennt ehrgeizige Ziele für die Sammlung alter Elektrogeräte.
       > Händler werden stärker zur Rücknahme verpflichtet. Illegale Exporte
       > werden erschwert.
       
 (IMG) Bild: Das ist doch noch gut, das kann man doch noch verwenden!
       
       BRÜSSEL taz | Für die Entsorgung von Elektroschrott gelten überall in der
       Europäischen Union ab 2014 strengere Regeln. So will es die überarbeitete
       Elektroschrott-Richtlinie, die das Europäische Parlament gestern
       verabschiedet hat.
       
       Händler sind künftig verpflichtet, Geräte, die kleiner sind als 25
       Zentimeter – etwa Handys, Computer, Energiesparlampen und Rasierapparate –
       zurückzunehmen. Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern
       müssen diese Kleingeräte auch nehmen, wenn kein neues Produkt gekauft wird.
       
       Die Rücknahme soll die Wiederverwertung der enthaltenen Rohstoffe
       erleichtern. Das Parlament hat ehrgeizige Quoten festgelegt, wie viel
       Altgeräte gesammelt werden sollen: 2016 sollen es bereits 45 Prozent der
       durchschnittlich in den zurückliegenden drei Jahren verkauften Neugeräte
       sein. Ab 2019 steigt diese Quote dann auf 65 Prozent.
       
       Die EU geht davon aus, dass EU-weit jedes Jahr ungefähr 20 Kilogramm
       Schrott pro Einwohner anfallen. Bislang galt ein Sammelziel von nur 4
       Kilogramm pro Einwohner und Jahr. In Deutschland entspricht das rund 15
       Prozent der verkauften Menge an Neugeräten. Diese Quote muss sich also bis
       Ende des Jahrzehnts vervierfachen.
       
       "Jedes Jahr werden gigantische Mengen an Elektrogeräten verkauft und es
       werden immer mehr. Wir mussten dringend dafür sorgen, dass diese nicht mehr
       wild entsorgt werden", sagt Rebecca Harms von den Grünen im Europäischen
       Parlament. Die Grünen vermissen bessere Recycling- und
       Wiederverwertungs-Ziele in der Richtlinie. Bisher sollen je nach Art der
       Geräte bis zu 75 Prozent des Elektroschrotts recycelt werden. Die neue
       Richtlinie hebt dieses Ziel nur um knapp 5 Prozent an.
       
       Immerhin erschwert die Richtlinie illegale Exporte von Altgeräten, die
       nicht mehr funktionieren, zum Beispiel in afrikanische Länder. Schätzungen
       des Parlaments gehen davon aus, dass derzeit bis zu 40 Prozent aller
       kaputten Geräte illegal exportiert werden. Das ist vor allem deshalb
       möglich, weil der Zoll dem Exporteur nachweisen muss, dass die Geräte nicht
       mehr funktionstüchtig sind.
       
       Diese Beweislast wird umgekehrt: Der Exporteur muss nun zeigen, dass es
       sich bei seiner Ware nicht um Elektroschrott, sondern um gebrauchsfähige
       Geräte handelt. Langfristig soll so erreicht werden, dass der vermeintliche
       Schrott als Rohstoff genutzt wird.
       
       ## 1,6 Tonnen Silber pro Jahr
       
       Laut einer Studie des Bundesumweltamtes exportiert Deutschland jährlich 1,6
       Tonnen Silber, 300 Kilogramm Gold und 120 Kilogramm Palladium durch die
       meist illegale Ausfuhr von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Dies
       entspricht einem Wert von 15 Millionen Euro, sagt der zuständige
       Berichterstatter im Europäischen Parlament Karl-Heinz Florenz von der CDU.
       
       Ob die neue Richtlinie tatsächlich für einen Rückgang bei der wilden
       Entsorgung von Elektroschrott sorgt, wird vor allem davon abhängen, ob die
       27 EU-Mitgliedstaaten verlässliche Kontrollmechanismen einrichten. Bisher
       haben nämlich einige Länder, zum Beispiel Italien, Polen und Portugal, noch
       nicht einmal das Sammelziel von 4 Kilogramm pro Einwohner erreicht. Die
       Grünen fordern von der Europäischen Kommission, dass sie in Zukunft die
       Mitgliedstaaten stärker überwacht und gegebenenfalls
       Vertragsverletzungsverfahren einleitet, falls die Länder nicht für eine
       strenge Kontrolle sorgen.
       
       Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die zuständigen Minister
       der Mitgliedstaaten noch zustimmen. Dies gilt allerdings als sicher, da
       sich die Abgeordneten bereits im Dezember vergangenen Jahres mit den
       Mitgliedstaaten auf den Richtlinienentwurf geeinigt hatten. Bis 2014 muss
       die Richtlinie dann ins deutsche Recht übertragen werden.
       
       19 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Reichstein
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Elektroschrott
       
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