# taz.de -- Verdienstobergrenze für Minijobs soll steigen: Kleine Jobs mit hohem Risiko
       
       > Minijobs sind eine "Sackgasse" für Frauen, sagen neue Studien der
       > Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitsministerin will aber die
       > Verdienstgrenze erhöhen.
       
 (IMG) Bild: Häufiger Minijob: Putzen im Privathaushalt.
       
       BERLIN taz | Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll von 400 auf 450 Euro
       erhöht werden. Wann, ist aber noch unklar. Ein Zeitpunkt zur Geltung der
       neuen Grenzen stehe noch nicht fest, erklärte eine Sprecherin von
       Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Donnerstag.
       Neuregelungen zu den Minijobs sollten im ersten Quartal dieses Jahres
       "sondiert" werden.
       
       Vor einigen Wochen hatte der sozialpolitische Sprecher der
       FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, angekündigt, die Koalition sei sich
       einig über eine Anhebung der Einkommensgrenze bei Minijobs. Mit der
       Neuregelung würden Lohnsteigerungen für Minijobber möglich, so Kolb. Die
       Grenze von 400 Euro würde erstmals seit 2003 erhöht.
       
       Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat am Donnerstag scharfe
       Kritik an der Ausbreitung der Minijobs geübt. Sie seien ein
       "arbeitsmarktpolitischer Irrweg", sagte Dorothea Voss, Sozialforscherin bei
       der Stiftung. Jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis sei heute eine solch
       geringfügige Beschäftigung. MinijobberInnen würden vielfach systematisch
       niedriger bezahlt als andere Beschäftigte. Knapp 90 Prozent der 7,3
       Millionen Betroffenen arbeiten zu sogenannten Niedriglöhnen, das sind
       Bruttostundenlöhne von weniger als 9,76 Euro im Westen (Osten: 7,03 Euro).
       
       ## Keinen Anspruch auf Rente
       
       ArbeitnehmerInnen in Minijobs müssen keine Sozialabgaben zahlen, erwerben
       aber auch keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung und Rente. Die
       Arbeitgeber müssen hingegen eine pauschale Abgabe von 30 Prozent des
       gezahlten Lohnes an die Sozialkassen und Finanzämter abführen. Für normal
       sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten sind erheblich höhere Abgaben
       fällig.
       
       MinijobberInnen sind daher oft Ehefrauen, die über den Mann, oder auch
       Hartz-IV-Empfänger, die über das Jobcenter krankenversichert sind, sowie
       StudentInnen und Rentner. 2,4 Millionen Arbeitnehmer machen Minijobs als
       Nebentätigkeit zusätzlich zu einem Hauptjob.
       
       Für rund 4,8 Millionen Beschäftigte ist der Minijob das einzige
       Arbeitsverhältnis, 3,2 Millionen davon sind Frauen. Minijobs förderten
       prekäre Erwerbsverläufe bei Frauen, erklärte Christina Klenner,
       Geschlechterforscherin bei der Böckler-Stiftung. Sie untersuchte anhand von
       Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) die Berufswege von Frauen im
       Alter zwischen 22 und 42 Jahren. Auf Phasen eines Minijobs folge selten
       sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern oftmals folgten Phasen der
       Arbeitslosigkeit oder wieder ein Minijob, sagte Klenner. Nur neun Prozent
       der MinijobberInnen arbeiten anschließend auf einer Vollzeitstelle.
       
       Zwanzig Prozent der von Klenner untersuchten Mütter ackern die meiste Zeit
       in Vollzeit, von den kinderlosen Frauen war dies gut die Hälfte. Damit ist
       die berufliche Realität der Mütter weit entfernt von der ökonomischen
       Eigenverantwortung der Frauen, auf die unter anderem das neue
       Unterhaltsrecht deutlich abstellt.
       
       19 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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