# taz.de -- Datenschutz-Bedenken: Polizei stoppt Facebook-Fahndung
       
       > Die Polizeidirektion Hannover hat über Facebook nach Verdächtigen gesucht
       > - mit großer Resonanz. Der Landesdatenschutzbeauftragte protestiert. Die
       > Suche ist ausgesetzt.
       
 (IMG) Bild: Es regierte das Schneeballprinzip: Auf Facebook konnte die Polizei Hannover bisher öffentlich nach Verdächtigen fahnden. Damit ist erstmal Schluss.
       
       HAMBURG taz | Die Pressestelle der Polizeidirektion Hannover war stolz auf
       ihr Facebook-Pilotprojekt: Sie waren Vorreiter, Vorzeigebehörde und
       Reichweiten-Könige mit ihrem Auftritt in dem sozialen Netzwerk. Acht Fälle
       hätten mit Tipps von Facebook-Nutzern gelöst werden können, berichteten die
       Öffentlichkeitsarbeiter gern. Denn seit März 2011 verbreiten die Beamten
       dort vor allem Fahndungsaufrufe. Doch damit ist seit Freitag erstmal
       Schluss. Sie veröffentlichen nun keine "personenbezogenen Fahndungen" mehr
       bei Facebook.
       
       Die Facebook-Gruppe der Polizeidirektion Hannover ist mächtig. Über 96.000
       Nutzer des Netzwerks sind sogenannte "Fans". Die meisten sehen die
       aktuellen Mitteilungen der Polizei auf ihrer Startseite bei Facebook und
       verbreiten sie weiter. Dann sehen diese Meldungen auch ihre Freunde, die
       keine Anhänger der Ermittler sind. Das Schneeballsystem beginnt. Den
       Fahndungsaufruf zu einem Mordfall an einer Studentin haben über 57.000
       Nutzer an ihre eigenen Freunde weiter verbreitet.
       
       Der Grund für den Stopp dieser Fahndung: Der Landesdatenschutzbeauftragte
       Joachim Wahlbrink hatte von Anfang an Bedenken gegen das Projekt geäußert -
       und sie in einem Gespräch im niedersächsischen Innenministerium vergangene
       Woche vorgetragen. Seine Auffasung ist klar: Die Polizei dürfe bei Facebook
       mit seinen Rechnern in den USA keine personenbezogenen Daten einstellen,
       weil dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Denn: "Für die
       Datenübermittlung einer Behörde in ein Nicht-EU-Land braucht es eine
       ausdrückliche klare Erlaubnis im Gesetz", sagt Michael Knaps,
       Pressesprecher beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Polizei
       argumentierte hier bisher mit dem Paragraphen aus der Strafprozessordnung,
       der allgemein die Öffentlichkeitsfahndung erlaubt. Allerdings ist auch
       diese unter Juristen umstritten - es geht oft nur um Verdächtige und kann
       stigmatisierend für den Betroffenen sein.
       
       Doch diese allgemeine Erlaubnis zur Öffentlichkeitsfahndung reiche nicht
       aus, um sie auch auf Facebook zu betreiben, sagt Knaps. Er macht auf
       praktische Probleme aufmerksam: "Wie können Bürger dafür sorgen, dass ihre
       Daten wieder aus dem Netz verschwinden, wenn sie glauben, dass zu Unrecht
       nach ihnen gesucht wird?" Die Vernichtung der Daten durchzusetzen, sei gar
       nicht so einfach. "Daran zu glauben, dass Facebook löscht, ist naiv." Daten
       würden verborgen und nicht gelöscht.
       
       Das Innenministerium will das nun noch mal prüfen und hat Polizei-Juristen
       an die Bewertung gesetzt. Die Pressestelle spricht von "unterschiedlichen
       Rechtsauffassungen". Ende Januar oder Anfang Februar wisse man mehr. Es
       gebe sehr verschiedene juristische Kommentare und Gerichtsurteile zur
       Öffentlichkeitsfahndung.
       
       Der Landesdatenschutzbeauftragte ist sich seiner Sache sehr sicher. Man
       habe ausgiebig geprüft, verkündet sein Sprecher. "Meine Phantasie reicht
       nicht aus, dass das Innenministerium zu einer anderen Einschätzung kommt
       als wir", sagt Knaps. Doch so richtig stark drohen kann der
       Datenschutzbeauftragte den Behörden in Niedersachsen wiederum auch nicht:
       Ihm fehlen die Sanktionsmöglichkeiten. Die schärfste Waffe, die er
       gegenüber Behörden hat, ist eine förmliche Beanstandung.
       
       23 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Kummetz
       
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