# taz.de -- Sicherungsverwahrung: Fußfessel und Geheimregister
       
       > Justizausschuss streitet über nachträgliche Sicherungsverwahrung. SPD
       > fordert Sexual- und Gewaltstraftäter-Datei, hat aber kein
       > Unterbringungs-Konzept.
       
 (IMG) Bild: Eine elektronische Fußfessel soll es ebenso geben wie ein Geheimregister: So will es die SPD.
       
       Der Justizausschuss der Bürgerschaft hat am Dienstag einen SPD-Antrag zur
       Sicherungsverwahrung von Straftätern, die ihre Strafe verbüßt haben, mit
       großer Mehrheit beschlossen. In dem beschlossenen "Petitum" fordert die SPD
       den Senat auf, bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten stärker mit
       den beiden direkten Nachbarländern und Mecklenburg-Vorpommern
       zusammenzuarbeiten - ein Kooperationswunsch, der dort allerdings bislang
       nicht auf Gegenliebe stößt.
       
       Erst in der vergangenen Woche hatte die geplante Unterbringung zweier
       ehemaliger Sicherungsverwahrter in Jenfeld zu massiven Anwohnerprotesten
       geführt, auf die der SPD-Antrag allerdings nicht eingeht. "Da wir auf
       Kooperation mit den Nachbarländern nicht bauen können, stellt sich nun umso
       mehr die Frage nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten." In Hamburg
       vermisst der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers ein Konzept des Senats. Auch
       seine Fraktionskollegin Viviane Spethmann betont: "Jenfeld ist
       konzeptionell ungeeignet und bietet keine langfristige Perspektive." Denn
       die jetzige Unterbringung der früheren Straftäter ist bis November dieses
       Jahres befristet, eine "Anschlusslösung" gibt es noch nicht.
       
       Während hier Fragen offen bleiben, geht der SPD-Antrag zwei andere heiße
       Eisen an: Der Einsatz elektronischer Fußfesseln für Sicherungsverwahrte
       soll genauso geprüft werden, wie der Aufbau einer zentralen, öffentlich
       aber nicht zugänglichen Datei, in der die Daten rückfallgefährdeter Sexual-
       und Gewalttäter gesammelt werden.
       
       Um einen großen Konsens im Parlament zu erreichen, habe man "auch Hinweise
       aus den anderen Fraktionen mit aufgenommen", betont Urs Tabbert,
       Rechtsexperte der SPD-Fraktion. Das sieht seine CDU-Kollegin Viviane
       Spethmann ebenso - sie betont das Copyright ihrer Fraktion auf die
       Kernpunkte des SPD-Antrags, nur dass ihre Partei das ganze schon im Mai
       vergangenen Jahres gefordert habe. Wo die SPD der CDU nicht folgte, gehe
       sie, so Spethmann, "den richtigen Weg nur halbherzig".
       
       So fehlten dem sozialdemokratischen Papier Konzepte für eine "tragfähige
       und langfristige Unterbringung der entlassenen Sicherungsverwahrten" und
       einen effektiven Opferschutz. Die früheren Opfer der nach Jahren
       freigekommenen Täter müssten von der Haftentlassung informiert und
       gegebenenfalls auch psychologisch betreut werden.
       
       Am Ende wurden die neun Punkte des SPD-Antrags einzeln abgestimmt. Am
       meisten Widerstand erntete der SPD-Ruf nach einer "verfassungsrechtlich
       zulässigen nachträglichen Unterbringungsmöglichkeit für besonders
       gefährliche Straftäter". Sie steht für GAL, FDP und Linke im Widerspruch zu
       einem Bundesverfassungsgerichtsurteil des vergangenen Jahres.
       
       24 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Antiislamismus
       
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