# taz.de -- Höhere Renten: Eine Frage der Fairness
       
       > Der DGB und das Arbeitsministerium wollen mit Steuergeldern Kleinrenten
       > aufstocken. Dennoch weisen beide Konzepte Gerechtigkeitslücken auf.
       
 (IMG) Bild: Warten auf die Politik: die verschiedenen Modelle eint, dass es Zuschüsse erst nach 35 Beitragsjahren geben soll.
       
       BERLIN taz | Die Debatte über die Aufstockung von Kleinrenten dreht sich
       vor allem um zwei Gerechtigkeitsprobleme. Erstens: die Berücksichtigung der
       geleisteten Arbeitszeit und Betreuungsleistungen. Zweitens: die Prüfung des
       Partnereinkommens und der Vermögensverhältnisse im Alter.
       
       Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will eine sogenannte
       Zuschussrente. Dabei soll das Ruhegeld aller Geringverdiener auf 850 Euro
       aufgestockt werden - also deutlich mehr als die Grundsicherung im Alter.
       Davon würden Menschen, die lange in Teilzeit sozialversicherungspflichtig
       gearbeitet haben, ebenso profitieren wie Mütter, die Kinder aufgezogen
       haben.
       
       Voraussetzung ist der Abschluss eines Riester-Vertrags. Bei der
       Zuschussrente soll das Partnereinkommen angerechnet werden - Mütter mit gut
       verdienendem Mann bekommen nichts.
       
       Die Zuschussrente soll aus Steuermitteln finanziert werden. Ob
       Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zustimmt, ist jedoch offen.
       Kritiker monieren, dass die Zuschussrente einen Anreiz für Frauen
       darstellen könnte, gar nicht erst von Teil- auf Vollzeit zu wechseln.
       Schließlich erhalten sie mit 850 Euro am Ende genauso viel wie
       Geringverdiener, die jahrzehntelang in Vollzeit schufteten.
       
       ## DGB-Modell hilfreich für Frauen
       
       Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert stattdessen eine Rente nach
       Mindesteinkommen für langjährige Versicherte. Dieses Konzept existierte
       bereits, war aber für Zeiten nach 1992 abgeschafft worden. Dabei werden
       unterdurchschnittliche versicherungspflichtige Einkommen am Ende des
       Erwerbslebens um die Hälfte aufgewertet.
       
       Dieser nachträgliche Beitragszuschuss greift bei bis zu 75 Prozent des
       Durchschnittseinkommens. Wer also etwa immer die Hälfte des
       Durchschnittseinkommens verdient hat, erhält eine Rente, als habe er oder
       sie immer 75 Prozent des Durchschnitts verdient. Bedingung ist, wie bei der
       Zuschussrente, eine 35 Jahre lange Beitragszahlung.
       
       Das DGB-Modell würde es gerade Frauen erleichtern, im Alter über die
       Grundsicherung zu kommen. Kritisiert wird bei diesem Modell, dass auch hier
       Teilzeit rentenrechtlich subventioniert, später aber keine Bedarfsprüfung
       durchgeführt wird. Denn auch Teilzeit arbeitende Ehefrauen mit gut
       verdienendem Mann und Privatvermögen würden vom DGB-Modell begünstigt.
       
       25 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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