# taz.de -- Öffentlich-Rechtliche im Netz: Friedensangebot für die Verleger
       
       > Der Versuch, die alte Medienwelt festzuschreiben: Im Streit über
       > Internetangebote von ARD und ZDF liegt ein Entwurf für eine Einigung mit
       > dem BDZV vor.
       
 (IMG) Bild: Auslöser des Streits: die "tagesschau"-App.
       
       Eigentlich sollte das Kriegsbeil irgendwann Mitte, Ende Februar begraben
       werden. Und dann Schluss sein mit dem jahrelangen Streit darüber, wer was
       im Internet darf - eine Debatte, die zuletzt vielen Verlegern, aber auch
       ARD und ZDF zum Hals heraushing. Jetzt liegt ein Entwurf für eine
       "Gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD, ZDF" vor, die vor allem bei den
       Öffentlich-Rechtlichen zu neuen Diskussionen führen dürfte. Denn er kommt
       den Begehrlichkeiten der Zeitungsverleger äußert weit entgegen.
       
       In dem der taz vorliegenden Entwurf heißt es, das Internet sei "sowohl für
       den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Zeitungen ein
       wesentlicher Vertriebskanal, um die Nutzer mit Qualitätsmedien zu
       erreichen". Dabei sollten "zukünftig Konflikte vermieden und Möglichkeiten
       gesucht werden, gemeinsam das publizistische Angebot für die Gesellschaft
       möglichst vielfältig zu erhalten". Einig sind sich ARD, ZDF und Verlegern
       darin, dass das Papier eher eine medienpolitische Absichtserklärung "und
       nicht rechtlich-präjudiziell zu verstehen ist".
       
       Anstoß zu den Gesprächen war der Streit über die "tagesschau"-App. Verleger
       hatten gegen diese Smartphone-Anwendung geklagt, der Prozess vor dem
       Landgericht Köln dauert noch an.
       
       In der nun publik gewordenen Erklärung heißt es, "ARD und ZDF" werden "bei
       der inhaltlichen und gestalterischen Anmutung ihrer Telemedien den
       Schwerpunkt in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten setzen. Texte in
       Telemedien von ARD und ZDF stehen in der Regel in inhaltlichem Zusammenhang
       mit Video- und Audioinhalten. Video- und Audioinhalte sind vorrangig. Für
       die Angebote der Verleger sind Text und Foto vorrangig". Dabei sollen
       Textangebote der Öffentlich-Rechtlichen im Internet und bei Apps künftig so
       gestaltet werden dass sie "kein funktionales Äquivalent zu den
       text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen".
       
       ## Lokales bleibt Primat der Zeitungsverlage
       
       Unklar bleibt, ob sich dies auf die gedruckte Zeitung oder deren
       Onlineangebot bezieht. Dabei versucht der Entwurf, die alte Medienwelt in
       gewisser Weise festzuschreiben. So heißt es dort: "Eigenständige
       redaktionelle Berichterstattung nur in Textform ist bei ARD und ZDF die
       Ausnahme. Eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung ist
       in den Angeboten der Verleger die Ausnahme." Zudem sollen die
       öffentlich-rechtlichen Sender einen "Sendungsbezug ausweisen, soweit er im
       Staatsvertrag gefordert oder im Telemedienkonzept überführt worden ist" -
       ebenfalls eine klassische Forderung der Verleger.
       
       Lokale Berichterstattung soll weiter Primat der Zeitungsverlage sein - auch
       wenn viele Blätter aus Kostengründen die lokale Berichterstattung bewusst
       vernachlässigten. In dem Papier heißt es, in den Onlineangeboten von ARD
       und ZDF "erfolgt weder örtlich noch inhaltlich flächendeckend lokale
       Berichterstattung". Und: "Eine dem Inhalt von Zeitungen entsprechende
       Darstellung von Texten ist auch im Rahmen lokaler Berichterstattung nicht
       Gegenstand der Telemedienangebote von ARD und ZDF." Hier gibt es aber
       offenbar noch Abstimmungsbedarf mit dem NDR, dessen Angebot laut dem Papier
       noch einmal genau untersucht werden könnte.
       
       Die neuen Spielregeln zwischen ARD, ZDF und BDZV sollen laut Entwurf
       zunächst auf ein Jahr befristet sein, zur Kontrolle ihrer "Durchführung"
       soll es regelmäßig Gespräche geben.
       
       Ob es allerdings überhaupt zu einer Annahme kommt - und wenn, in welcher
       Form -, bleibt abzuwarten. "Wir kommentieren keine Details", sagt
       ARD-Sprecher Stefan Wirtz der taz. "Sie können davon ausgehen, wenn am Ende
       der Beratungen zwischen ARD, ZDF und den Verlegern ein Papier verabschiedet
       wird, werden alle Seiten dahinterstehen, und das schließt natürlich alle
       Intendantinnen und Intendanten der ARD ein." Mit anderen Worten: Vermutlich
       werden bei der nächsten Intendantensitzung der ARD in Erfurt Anfang Februar
       noch einmal die Fetzen fliegen.
       
       29 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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