# taz.de -- Leistungsschutzrecht für Autoren: Freie wollen mitreden
       
       > Das Urheberrecht bootet Autoren aus, bemängelt der Journalisten-Verband
       > "Freischreiber". Ein Urheberpersönlichkeitsrecht könnte Abhilfe schaffen.
       
 (IMG) Bild: Die Autoren werden als "Content-Mafia" abgestempelt.
       
       "Ihr seid doch die böse Content-Industrie!" Solche Sätze hat die freie
       Journalistin Eva-Maria Schnurr, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes
       Freischreiber, zuletzt immer wieder zu hören bekommen.
       
       "Nein", sagt sie dann, "sind wir nicht. Wir sind die Urheber." Solche
       Wortwechsel sind ein Symptom dafür, dass in der Auseinandersetzung um das
       Urheberrecht ausgerechnet die Urheber eine geringe Rolle spielen.
       
       Im Journalismus liege das zum einen daran, dass die Verlage, also die
       Verwerter, versuchten, sich "in die Rolle der Urheber zu drängen", so
       Schnurr. Zum anderen seien "die Urheber, ohne die die Verwerter ja gar
       nichts zu tun hätten, bisher zu leise gewesen".
       
       Um ihnen eine Stimme zu geben, haben die Freischreiber nun ein
       Positionspapier veröffentlicht. Ein weiterer Anlass ist die 2012 geplante
       Novelle des Urheberrechts - der sogenannte Dritte Korb.
       
       Im ihrem Positionspapier betonen die Freischeiber, dass die
       Urheberrechtsnovelle vor zehn Jahren "nichts gebracht" habe: "Die Verlage
       ignorieren frech", was dort festgelegt sei, indem sie Autoren Verträge
       vorlegen, die denen "nur noch die ,Wahl' lassen, entweder der
       Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsmöglichkeit zu
       verlieren".
       
       De facto enteignen die Verlage die Leistungserbringer - was sie in ihrer
       Argumentation für das Leistungsschutzrecht, das sie im Dritten Korb
       verankern wollen, natürlich nicht erwähnen.
       
       Die Freischreiber lehnen ein Leistungsschutzrecht ab. Sie fordern, "das
       Urheberpersönlichkeitsrecht wieder in den Mittelpunkt der Reformdebatten"
       zu rücken. Laut der entsprechenden Gesetzespassage hat "der Urheber das
       Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist." Bisher
       weiß ein Autor oft nicht, an wen ein Verlag seinen Text weiterverkauft hat.
       
       2 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Martens
       
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