# taz.de -- Urteil zu Baumfällungen in Stuttgart: Weg frei für Axt und Säge
       
       > Ein Gericht hat entschieden, dass die Bäume im Stuttgarter Schlosspark
       > gefällt werden dürfen. Starten können die Arbeiten wohl ab dem 13.
       > Februar.
       
 (IMG) Bild: Ein Baumhaus hängt auf einem Baum im Schlossgarten von Stuttgart.
       
       STUTTGART taz | Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Freitag
       grünes Licht für die Baumfällungen für das Großprojekt Stuttgart 21
       gegeben. Der Umweltverband BUND hatte gegen die Arbeiten im Schlossgarten
       aus artenschutzrechtlichen Gründen geklagt. Nun kann die Deutsche Bahn
       voraussichtlich am 13. Februar mit den Fällungen beginnen.
       
       Die Polizei hatte zwischenzeitlich ihre Vorbereitungen für den Einsatz im
       Schlossgarten auf Eis gelegt, um das Gerichtsurteil abzuwarten. Die
       Planungen an sich sind zwar abgeschlossen, dennoch braucht es nun nach
       Angaben des Innenministeriums etwa zehn Tage, um unter anderem die
       Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern nach Stuttgart zu beordern und
       entsprechende Unterkünfte zu buchen.
       
       "Wir sind sehr enttäuscht", sagte der Landesgeschäftsführer des BUND,
       Berthold Frieß, am Freitagabend in einer ersten Reaktion auf das Urteil.
       "Aber wir werden es akzeptieren." Eine ausführliche Urteilsbegründung der
       Richter liegt dem BUND noch nicht vor.
       
       Trotz der jetzt endgültigen Erlaubnis wird es für die Deutsche Bahn knapp,
       die Fällungen und Verpflanzungen bis Ende Februar abzuschließen. Dann endet
       die vegetationsfreie Periode – und nur in dieser Zeit von Oktober bis
       Februar dürfen Bäume gefällt werden. Die nun anstehenden Fäll- und
       Verpflanzarbeiten dürften aber mindestens drei Wochen dauern. Die Bahn hat
       bereits öffentlich darüber nachgedacht, eine Ausnahmegenehmigung zu
       beantragen.
       
       ## Fällverbot zwischen März und September
       
       Diese müsste normalerweise die untere Naturschutzbehörde, also die Stadt
       Stuttgart, erteilen. Das Fällverbot zwischen März und September steht
       jedoch auch im Planfeststellungsbeschluss. Um diesen zu ändern, müsste es
       wohl ein Planänderungsverfahren geben, für das das Eisenbahn-Bundesamt
       zuständig wäre. Hierfür müssten unter anderem auch Umweltverbände, also
       auch wieder der BUND, angehört werden.
       
       Offiziell will die Bahn die Bäume unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt
       abholzen, um im Sommer mit den Tunnelarbeiten beginnen zu können.
       Allerdings bestehen auch hier Zweifel, ob der Zeitplan eingehalten werden
       kann. Denn bislang sind viele Aufträge noch gar nicht vergeben, so auch
       nicht für das Ausheben des Troges. Außerdem steht noch immer ein
       Planänderungsverfahren zur Aufbereitung des Grundwassers aus. Auch das muss
       funktionieren, um mit den Tunnelarbeiten beginnen zu können.
       
       Selbst das Staatsministerium spricht deshalb inzwischen offen aus, was als
       wahrer Grund für die voreiligen Baumfällungen vermutet wird: "Es würde
       nicht zu Unrecht der Eindruck entstehen, die Deutsche Bahn habe hier ohne
       sachlichen Grund nur Fakten schaffen wollen", schreibt Staatssekretär
       Klaus-Peter Murawski (Grüne) über die anstehenden Baumfällungen in einem
       Brief an Bahn-Vorstand Volker Kefer.
       
       Außerdem macht Murawski in dem Brief deutlich, dass die Bahn die
       Verzögerungen selbst zu verantworten habe und das Land gewiss nicht auf das
       zeitintensive Verpflanzen eines Teils der Bäume verzichten werde. Auch
       darauf hatte die Bahn gedrängt.
       
       3 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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 (DIR) Schwerpunkt Stuttgart 21
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