# taz.de -- Kommentar Polizeigesetze: Rechts an der CDU vorbei
> Die SPD verpasst die Chance, Bürgerrechte ernst zu nehmen.
(IMG) Bild: Bald sollen auch Leibesvisitationen möglich sein: Kontrollen auf der Reeperbahn.
Es könnte die historische Chance sein, die alten Polizeigesetze, die in der
Schwarz-Schill-Ära ausgeheckt und später vom CDU-Alleinsenat verabschiedet
worden sind, auf den Müll zu werfen. Das verlangt zum Teil sogar das
Bundesverfassungsgericht.
Doch statt Bürgerrechte endlich ernst zu nehmen und polizeiliche
Willkür-Maßnahmen aus dem Repertoire zu streichen, versucht der SPD-Senat
wieder einmal, die CDU in der Sicherheitspolitik rechts zu überholen. Allen
Experten-Empfehlungen zum Trotz, die Polizei nicht mit Befugnissen bis an
die Grenzen der offenkundigen Verfassungswidrigkeit auszustatten, schöpfen
die Sozialdemokraten mit ihren Novellen zum Polizeigesetz den
gesetzgeberischen Rahmen aus.
Das Motto scheint zu lauten: Alles was technisch möglich ist, soll auch
gemacht werden. Dazu zählen Online-Durchsuchungen von Computern, die
Wohnraumüberwachung, der große Lauschangriff, aber auch
verdachtsunabhängige Personen-Kontrollen.
Vor dem Hintergrund unkontrollierter Überwachung und immer neuer digitaler
Schnüffel-Instrumente könnte von einem modernen Gesetzgeber erwartet
werden, dass er auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
sowie der digitalen Intimsphäre im Blick hat. Dem ist aber nicht so.
6 Feb 2012
## AUTOREN
(DIR) Kai von Appen
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