# taz.de -- Frauen in Afghanistan: Religionsrat greift Frauenrechte an
       
       > Der Ulema-Rat will Frauen verbieten, ohne Begleitung männlicher
       > Verwandter Bus zu fahren. Auch sollen sie nicht mehr mit Männern in einem
       > Büro arbeiten.
       
 (IMG) Bild: Die Forderungen der Ulema wecken Erinnerungen ans Ende 2001 gestürzte Taliban-Regime.
       
       KABUL dpa/taz | Der mächtige Religionsrat in Afghanistan will die in der
       Verfassung verbrieften Frauenrechte einschränken: Der Ulema-Rat habe der
       Regierung vorgeschlagen, Frauen zu untersagen, ohne enge männliche
       Verwandte öffentliche Transportmittel zu nutzen, sagte Ratsmitglied Maulawi
       Chalikdad am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Kabul.
       
       Frauen sollten auch nicht mehr in Büros mit Männern zusammenarbeiten
       dürfen, die nicht der unmittelbaren Familie angehörten. Die Vorschläge habe
       der Rat am letzten Freitag der Regierung von Präsident Hamid Karsai
       unterbreitet.
       
       Die angestrebten Verbote wecken Erinnerungen an das Ende 2001 gestürzte
       Taliban-Regime. Das untersagte Frauen, ohne männliche Verwandte das Haus zu
       verlassen. Chalikdad sagte am Montag: „Wir sollten akzeptieren, dass dies
       eine islamische Gesellschaft ist, die sich von einer nichtislamischen
       Gesellschaft unterscheidet.“ Was der Koran verbiete, könne nicht erlaubt
       sein. „Wir wollen ein Leben in Einklang mit dem Islam für uns und für
       unsere Frauen und Schwestern. Sie sind auch Muslime.“
       
       Religiöse Kräfte versuchen seit Längerem, die Frauenrechte wieder
       zurückzudrehen. Im Januar hatte das Informationsministerium in Kabul alle
       TV-Sender dazu aufgefordert, ihre Moderatorinnen dazu anzuhalten,
       Kopftücher zu tragen.
       
       Artikel 22 der Verfassung lautet: „Die Bürger Afghanistans, sowohl Frauen
       als auch Männer, haben vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten.“ In
       Artikel 3 heißt es allerdings: „In Afghanistan darf kein Gesetz dem Glauben
       und den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam widersprechen.“ Diese
       widersprüchlichen Artikel sind Ergebnis eines unentschiedenen Konflikts bei
       der Formulierung der Verfassung 2003, als liberale Afghanen und
       Fundamentalisten jeweils ihre Vorstellungen parallel verankern konnten. HAN
       
       5 Mar 2012
       
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