# taz.de -- Prozess um Oury Jallohs Feuertod: Gericht will Prozess einstellen
       
       > Ein Polizist musste sich für den Feuertod Oury Jallohs in
       > Polizeigewahrsam vor zwei Gerichten verantworten. Jetzt könnte es ein
       > schnelles Ende geben – ohne Urteil.
       
 (IMG) Bild: Viele Akten, zweimal gelesen.
       
       MAGDEBURG dpa | Der nunmehr zweite Prozess um den Feuertod des
       Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau geht
       möglicherweise ohne Urteilsspruch zu Ende. Nach mehr als einjähriger
       Verhandlungsdauer gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg
       eine entsprechende Anregung der Kammer bekannt. Danach könnte das Verfahren
       gegen den angeklagten Polizeibeamten gegen eine Geldauflage vorläufig
       eingestellt werden - als Konsequenz aus dem Stand der Beweisaufnahme und
       der Verfahrensdauer.
       
       In dem Prozess muss sich der Polizist seit dem 12. Januar 2011 wegen
       Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft
       ihm vor, dem Asylbewerber aus Sierra Leone bei einem Brand am 7. Januar
       2005 nicht rechtzeitig geholfen zu haben.
       
       Im Polizeirevier in Dessau war Jalloh an Armen und Beinen gefesselt worden,
       er wehrte sich heftig. Eine Blutuntersuchung ergab einen Alkoholwert von
       fast drei Promille. Trotz der Umstände soll der Asylbewerber das Feuer
       selbst entzündet haben. Ein Feuerzeug war in der Zelle, obwohl Jalloh
       durchsucht worden war.
       
       Wie der Prozess nun weitergeht, entscheidet sich am Dienstag. Es gibt die
       Möglichkeit, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Anregung
       eingehen und das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Die
       Nebenklage, die die Mutter und einen Bruder Jallohs vertritt, muss angehört
       werden, muss aber nicht zustimmen. Sollte der Anregung des Gerichts
       hingegen nicht gefolgt werden, wird aller Voraussicht nach plädiert und
       anschließend ein Urteil gesprochen.
       
       Der angeklagte Polizeibeamte saß bereits zwischen März 2007 und Dezember
       2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge an 60 Verhandlungstagen auf der
       Anklagebank am Landgericht Dessau. Er wurde freigesprochen, eine Mitschuld
       am Tod des Afrikaners wurde ihm nicht nachgewiesen.
       
       Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, der Prozess musste deshalb
       in Magdeburg neu aufgerollt werden. Menschenrechtsaktivisten hatten
       kritisiert, dass die als Zeugen gehörten Polizisten eine Mauer des
       Schweigens errichtet hätten.
       
       6 Mar 2012
       
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