# taz.de -- Facebook verliert gegen Verbraucherschützer: Freundessuche ohne Aufklärung
       
       > Facebook hat einen Gerichtsprozess gegen die Verbraucherzentrale
       > verloren. Bei der Suche nach möglichen Freunden dürfe das Netzwerk nicht
       > die kompletten Adressbücher der Nutzer kopieren.
       
 (IMG) Bild: Facebook dokumentiert alle Verbindungen – auch zu Nichtmitgliedern.
       
       BERLIN afp | Das Internet-Netzwerk Facebook hat im Streit um Datenschutz
       und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Schlappe
       erlitten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag
       mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer
       „in vollem Umfang“ statt.
       
       Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend
       über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von Bekannten
       informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in unzulässigem Umfang
       ein.
       
       Das Gericht habe kritisiert, dass Facebook mit dem sogenannten
       Freundefinder seine Nutzer dazu verleite, die kompletten Adressbücher ihrer
       E-Mail-Konten in das Netzwerk zu kopieren, ohne ausreichend über die Folgen
       zu informieren, teilte der vzbv mit. Alle Namen und E-Mail-Adressen in den
       Adressbüchern würden damit in Facebook eingespeist – auch von Personen, die
       selbst nicht Mitglied bei Facebook seien.
       
       Die Bekannten erhielten daraufhin ohne Einwilligung eine Einladung zur
       Mitgliedschaft bei Facebook, teilte der vzbv mit. Facebook müsse deswegen
       aber deutlich darauf hinweisen, dass das gesamte Adressbuch kopiert und für
       Einladungen verwendet werde. Dies finde bislang nicht statt. Facebook habe
       diese Anwendung zwar mittlerweile „leicht modifiziert“. Allerdings sei für
       Nutzer nach wie vor nicht ohne weiteres ersichtlich, dass diese dem
       Netzwerk ihr ganzes Adressbuch überließen.
       
       Zudem sei Facebook damit zu weit gegangen, sich durch seine Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenfreies Recht an
       der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder einzuräumen, urteilte das
       Gericht dem vzbv zufolge. Bei eigenen Bildern oder Musikstücken aber etwa
       verbleibe die Urheberschaft bei den Nutzern.
       
       Facebook dürfe diese Inhalte nur mit Zustimmung der Mitglieder verwenden.
       Als rechtswidrig stufte das Gericht demnach zudem eine standardisierte
       Einwilligungserklärung ein, mit dem Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zu
       Werbezwecken zustimmen müssen.
       
       6 Mar 2012
       
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