# taz.de -- Kritik am Eisenbahnregulierungsgesetz: Monopolisten auf der Schiene
       
       > Ein vom Verkehrsministerium vorgeschlagenes Bahngesetz soll die Kosten
       > für die Nutzung der Schienen dämpfen. Klappt aber nicht, sagen Verbände
       > und Grüne.
       
 (IMG) Bild: Unternehmen, die das Schienennetz in Deutschland nutzen wollen, müssen Gebühren an die DB Netz AG entrichten – eine hundertprozentige Bahn-Tochter.
       
       BERLIN taz | Das Bundesverkehrsministerium unternimmt einen Vorstoß, die
       Konkurrenz auf der Schiene fairer zu machen und mehr Wettbewerb zu
       schaffen. Darüber äußerten sich Verbände privater Zugunternehmen am
       Mittwoch in Berlin kritisch. Sie stimmen zwar dem Ziel zu, sehen den
       Entwurf jedoch als völlig unwirksam.
       
       Auch der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Toni Hofreiter
       sieht das Ziel in der Vorlage klar verfehlt: der jetzige Stand des Entwurfs
       sei „ein typisches Beispiel für Lobby-Einfluss der Deutschen Bahn AG.“
       
       Das „Eisenbahnregulierungsgesetz“ soll dazu führen, dass die Preise für
       Bahntrassen sinken. Derzeit müssen Unternehmen, die die Schienen in
       Deutschland nutzen wollen ein Entgeld an die DB Netz AG - eine 100
       prozentige Bahn-Tochter - entrichten. Ihre Gewinne, jährlich ca. 1
       Milliarde Euro, fließen an den Bahn-Konzern.
       
       Das Gesetz will die Entgelte auf die Nutzung von Schienen und Bahnhöfen
       regulieren, damit die Bahn nicht willkürlich Preise festlegen kann, sondern
       nur noch so viel Geld fordern kann, wie für den effizienten Betrieb der
       Netze gebraucht wird. Die Kontrolle soll die Bundesnetzagentur (BNA)
       übernehmen. Dafür bekommt sie gerichtsähnliche Beschlusskammern, in denen
       Schienenanbieter und Nutzer ihre Preise verhandeln können.
       
       ## Positiven Effekt zunichte gemacht
       
       Diese Idee findet auch der Grünen-Abgeordnete und
       Verkehrsausschussvorsitzende Toni Hofreiter „richtig gut.“ Besonders ein
       Punkt im Entwurf mache aber den Effekt zunichte: die BNA darf nur bei
       Betriebskosten urteilen, nicht aber bei Unterhaltskosten.
       
       Die genaue Definition davon sei unmöglich, meint Hofreiter. Wenn zum
       Beispiel ausgefallene Signale repariert und neue Signallampen eingesetzt
       werden, ist das für den täglichen Betrieb nötig. Damit wären die
       Reperaturen Betriebskosten. Aber auch zum Unterhalt der Strecke trägt die
       Reparatur bei, deshalb kann man die Maßnahme auch zu Unterhaltskosten
       zählen.
       
       Wenn nicht geregelt ist, wo der Unterschied liegt, dann „ist der Streit
       zwischen Bundesnetzagentur und Bahn vorprogrammiert“, prophezeit Hofreiter.
       Dieser müsste dann vor Gericht ausgetragen werden. Eine billigere
       Schienennutzung käme so nicht zustande. „Die brauchen wir aber, um die
       Konkurrenzfähigkeit der Schiene gegenüber der Straße zu stärken“, meint der
       grüne Verkehrsexperte.
       
       Die Privatbahnverbände mofair und Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE)
       sehen darin ebenfalls keine Lösung, vor Gericht sei die Bahn sowieso gut
       aufgestellt. Dazu meint mofair-Präsident Wolfgang Meyer: „Die Bahn reagiert
       ja auf Konkurrenz immer schon umgehend durch die Vergrößerung ihrer
       Rechtsabteilung.“
       
       ## Trennung von Schienennetz und Bahnkonzern gefordert
       
       Das schwache Gesetz sei offensichtlich ein großer Erfolg der
       Bahn-Lobbyabteilung und ihrer „politischen Landschaftspflege“. Privatbahnen
       würden mit dem Gesetz sogar schlechter gestellt als heute - beispielsweise
       durch wegfallende Klagemöglichkeiten.
       
       Stattdessen fordern die Verbände die Trennung von Schienennetz und
       Bahnkonzern. So würden die Gewinne, die durch die Nutzung der Schienen und
       Bahnhöfe entstehen, in neue Infraktruktur investiert, anstatt an den
       Konzern zu gehen.
       
       Das käme allen Zugunternehmen zugute. Auch die EU-Kommission drängt
       Deutschland die Schienen und den Bahnkonzern zu trennen. Ein
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft. Mit einem Urteil wird
       im Herbst gerechnet.
       
       Die Preise für Trassen und den Strom für die Bahnen sind in den letzten
       zehn Jahren um knapp 40 Prozent gestiegen. Das kostet nicht nur
       Privatbahnen viel Geld, sondern auch die von Ländern und Kommunen
       unterhaltenen Nahverkehrs-unternehmen müssen an den Bahnkonzern zahlen.
       
       Die Bahn selbst stören die hohen Preise nicht, schließlich sind alle ihre
       Tochterunternehmen fest im Konzernnetz verwoben. Man spielt also, wie es
       Hofreiter ausdrückt "linke Tasche, rechte Tasche", während andere Anbieter
       auf den Kosten sitzen bleiben.
       
       14 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Seel
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Stuttgart 21
       
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