# taz.de -- Rente für Selbständige: Leyen will zur Vorsorge zwingen
       
       > Familienministern von der Leyen will Selbständige zur Altersvorsorge
       > zwingen. Wer nicht ausreichend vorsorgt, soll in die Rentenversicherung
       > einbezogen werden.
       
 (IMG) Bild: Selbständig? Und wie sehen die Rentenpläne aus?
       
       BERLIN taz | Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will eine
       Versicherungspflicht für Selbststständige einführen. Das geht aus einem
       Eckpunktepapier zur Rentenreform hervor, das der taz vorliegt. Die neue
       Regelung ist Teil einer Rentenreform, die die Ministerin am Donnerstag den
       Fraktionen präsentieren wird.
       
       Künftig müssen Selbstständige demnach zwingend wählen, ob sie eine private
       Versicherung abschließen oder in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
       einzahlen. Von der Leyen will so verhindern, dass Freiberufler in
       Altersarmut fallen und auf die steuerfinanzierte Grundsicherung Anspruch
       haben. In Deutschland gibt es 4,3 Millionen Selbstständige, 2,4 davon sind
       Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter. Sie sind oft unzureichend
       abgesichert. Die Versicherungspflicht soll für all die Freiberufler gelten,
       die sich nach Inkrafttreten der Regelung selbstständig machen oder jünger
       als 30 sind. In den ersten Jahren der Existenzgründung soll ihnen aber
       erlaubt werden, keine oder nur geringe Beiträge zu zahlen.
       
       Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) schätzt man, dass die Versicherten 45
       Jahre lang monatlich bis zu 300 Euro für die Altersvorsorge und noch einmal
       100 Euro für den Schutz bei einer Erwerbsminderung aufbringen müssten, um
       über Grundsicherungsniveau zu kommen. Das liegt derzeit bei rund 700 Euro.
       
       Für die rund 1,1 Millionen freiberuflichen Ärzte, Anwälte, Landwirte,
       Künstler oder Publizisten, die bereits in Versorgungswerke oder
       Alterskassen eingebunden sind, soll die Versicherungspflicht nicht gelten.
       Auch nicht für Freiberufler, die älter sind als 50 Jahre. Und für
       Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren soll eine abgeschwächte Regelung
       greifen: Sie müssen künftig nachweisen, dass sie „Beiträge zu Lebens- oder
       Rentenversicherungsverträgen zahlen oder über Vermögen verfügen, das eine
       Basisabsicherung sicherstellen kann“, schreibt das Ministerium.
       
       Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion,
       bezeichnete die Pläne als „sozialpolitischen Skandal“: „Offenbar ist es der
       2-Prozent-Partei FDP ein weiteres Mal gelungen, ein Förderprogramm für die
       private Versicherungswirtschaft anzuregen.“ Anette Kramme, Sprecherin für
       Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, sprach sich für eine
       Pflichtversicherung aller Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenkasse
       aus: „Arbeitnehmer werden Selbstständige und dann wieder Arbeitnehmer.“ Nur
       die gesetzliche Rentenversicherung könne aber in solchen Fällen eine
       vollständige Absicherung leisten, sagte Kramme. Das sehen auch die
       Gewerkschaften so.
       
       21 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Fernsehen
       
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