# taz.de -- Imker ohne Schutz vor Gentechnik: Getunter Blütenstaub bleibt kleben
       
       > Imker müssen selbst darauf achten, dass ihre Bienen keinen Pollen von
       > genmanipulierten Pflanzen sammeln. Das hat der bayerische
       > Verwaltungsgerichtshof entschieden.
       
 (IMG) Bild: Einsatzanweisung an die bayerische Biene: fragwürdige Maispollen meiden. Man weiß nie was drinsteckt.
       
       BERLIN taz | Imker haben keinen Anspruch darauf, vor gentechnisch
       veränderten Pollen geschützt zu werden. Das hat der Bayerische
       Verwaltungsgerichtshof entschieden. Demnach müssen Imker selbst dafür
       sorgen, dass keine gentechnisch veränderten Pollen in den Honig gelangen
       und nicht der Anbauer des Gen-Mais, erklärt der Anwalt der Kläger Achim
       Willand.
       
       Fünf ImkerInnen hatten gegen den Freistaat Bayern geklagt, der ab 2003 zu
       Untersuchungszwecken den Gen-Mais MON 810 des Agrarkonzerns Monsanto
       gepflanzt hatte – damals war der Anbau noch erlaubt. Das Feld befand sich
       innerhalb des Flugradius des Bienenhauses von Hauptkläger Karl-Heinz
       Bablok, dementsprechend waren die Maispollen Nahrungsquelle für seine
       Bienen.
       
       Bei einer chemischen Überprüfung seines Honigs stellte Bablok fest, dass
       über vier Prozent der Pollen aus dem gentechnisch veränderten Mais kamen –
       Bablok zog vor Gericht. Einen Erfolg erzielten die Imker schließlich im
       vergangenen September. Damals entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH),
       dass Honig, der durch Pollen von MON 810 verunreinigt wird, weder verkauft
       noch verschenkt werden darf.
       
       Gentechnik-Gegner werteten das Urteil als Erfolg, weil die Industrie vorher
       stets argumentiert hatte, dass Honig als tierisches Lebensmittel nicht ohne
       Kennzeichnung eventueller Gentechnik-Anteile verkauft werden könne. Ein
       Anspruch auf Schadensersatz hätte dann nicht bestanden – mit der
       EuGH-Entscheidung könnte sich das ändern.
       
       ## Prozesskosten von 150.000 Euro
       
       Das aktuelle Urteil ist dagegen ein Rückschlag: „Das Urteil ist ein Affront
       gegen die Imkerschaft, die Landwirtschaft und die Verbraucher, denn unser
       Fall soll auch wesentliche Fragen der Gentechnik klären“, sagt Thomas
       Radetzki, Initiator des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor
       Agro-Gentechnik.
       
       Zu den Bündnismitgliedern zählen unter anderem Demeter, Bioland und der
       deutsche Imkerbund. Radetzki begleitet die klagenden Imker durch die
       gerichtlichen Instanzen und sammelt Spenden für die Prozesskosten. Die
       belaufen sich seinen Angaben zufolge auf über 150.000 Euro.
       
       Die Imker geben an, nun vor die nächste Instanz, das
       Bundesverwaltungsgericht, zu ziehen und Revision gegen das Urteil aus
       Bayern einzulegen. „Wir sind sehr optimistisch, dass wir in Leipzig Erfolg
       haben“, sagt der Anwalt Willand. Für den Imker Bablok ist das Ziel klar:
       „Ich möchte meinen Honig weiterhin essen – ohne Gentechnik.“ (Az.: 22 BV
       11.2175)
       
       30 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Fiona Weber-Steinhaus
       
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