# taz.de -- Mindestlohn für Arbeitslosen-Ausbilder: 11,25 Euro für 28.000 Pädagogen
       
       > Vor sechs Monaten hatte das Bundesarbeitsministerium eine Mindestlohn für
       > Pädagogen abgelehnt, die Arbeitslose weiterbilden. Nun soll es den doch
       > geben.
       
 (IMG) Bild: Besser bezahlt: Leute, die Arbeitslose ausbilden.
       
       BERLIN taz | Lehrkräfte, die Arbeitslose schulen, sollen künftig einen
       Mindestlohn erhalten. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine
       Verordnung auf den Weg gebracht, um einen Brutto-Stundenlohn von 12,60 Euro
       im Westen und 11,25 Euro im Osten bundesweit für allgemein verbindlich zu
       erklären.
       
       Profitieren würden davon rund 28.000 Lehrkräfte, schätzt das BMAS. Es geht
       dabei nur um Pädagogen, die öffentlich geförderte Weiterbildung für
       Arbeitslose nach dem zweiten und dritten Sozialgesetzbuch anbieten. Viele
       der Lehrkräfte bekämen Löhne, die sich kaum von Hartz IV unterschieden,
       hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert.
       
       Da der Mindestlohn im Arbeitnehmerentsendegesetz verankert würde, müssten
       ihn auch Firmen zahlen, die vom Ausland aus Lehrpersonal anbieten. Für
       Praktikanten soll die Lohnuntergrenze nicht gelten. Wohl aber für
       Leiharbeiter, die als Lehrer für Arbeitslose angeheuert werden. Sie hätten
       davon deutliche Vorteile, denn der Mindestlohn für Leiharbeiter liegt bei
       7,89 Euro (West) bzw. 7,01 Euro (Ost).
       
       Alle Anläufe, eine Lohnuntergrenze für die Pädagogen zu vereinbaren, waren
       bisher gescheitert. Das BMAS hatte erst im Oktober 2011 einen
       entsprechenden Antrag von Arbeitgebern sowie den Gewerkschaften Ver.di und
       GEW abgelehnt. Zur Begründung hieß es unter anderem, es mangele an
       öffentlichem Interesse für eine Lohnuntergrenze.
       
       ## Ein breites Spektrum wird vertreten
       
       Seither hat sich die Lage geändert. Die Arbeitgeber mit dem sperrigen Namen
       „Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger
       beruflicher Bildung“ haben mehr Mitglieder gewonnen, die bereits den mit
       Ver.di und der GEW ausgehandelten Tarifvertrag anwenden. „Die
       Zweckgemeinschaft vertritt jetzt ein breites Spektrum der Branche. Deswegen
       liegt jetzt ein öffentliches Interesse für den Mindestlohn vor“, sagte eine
       BMAS-Sprecherin zur taz. Deswegen könne der Branchentarifvertrag nun für
       bundesweit gültig erklärt werden.
       
       Noch knapp zwei Wochen kann dagegen beim BMAS Einspruch erhoben werden.
       Einstimmig zustimmen muss dem Ganzen auch noch der Tarifausschuss. In ihm
       sitzen jeweils drei Vertreter des Arbeitgeberverbandes BDA sowie des
       Deutschen Gewerkschaftsbund. Auch das Kabinett muss die Initiative noch
       abnicken.
       
       Update 10.04.: In einer früheren Fassung dieses Artikels hieß es 11.000
       Lehrkräfte würden von dem geplanten Mindestlohn profitieren. Laut
       Arbeitsministerium sind es tatsächlich 28.000 Lehrende.
       
       9 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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