# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Inzest darf weiter bestraft werden
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Inzestverbot gebilligt. Die
       > Richter wiesen die Klage eines 35-jährigen Leipzigers ab. Ihr Grund:
       > Inzest sei in Europa nicht einheitlich geregelt.
       
 (IMG) Bild: Das Geschwisterpaar lernte sich erst im Erwachsenenalter kennen – Patrick S. musste dennoch ins Gefängnis.
       
       STRASSBURG dpa | Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein
       Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische
       Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof
       für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag. Die Richter wiesen
       damit die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab, der jahrelang mit
       seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte und dafür mehrfach ins
       Gefängnis musste. Beide zeugten vier Kinder, zwei davon sind behindert. Das
       Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden.
       
       Der EGMR kam zu dem Schluss, dass der Umgang mit Inzest in Europa nicht
       einheitlich geregelt ist, auch wenn die Geschwisterliebe in zahlreichen
       Staaten verboten ist. Außerdem hätten deutsche Gerichte und das
       Bundesverfassungsgericht diesen speziellen Fall sorgfältig geprüft, hieß es
       in der Urteilsbegründung.
       
       Der Beschwerdeführer Patrick S. war mit einer Klage in Karlsruhe
       gescheitert. In Straßburg machte er eine Verletzung des Rechts auf Achtung
       des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention
       geltend. Sein Anwalt Endrik Wilhelm nannte das Urteil "eine große
       Enttäuschung". Er habe den Eindruck, die Richter hätten sich nicht mit der
       gebotenen Tiefe mit dem Fall befasst.
       
       Die beiden Geschwister waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten
       sich im Jahr 2000 kennengelernt. Beide stammten aus schwierigen
       Verhältnissen: Patrick S. wurde als kleines Kind von seinem alkoholkranken
       Vater misshandelt, lebte anschließend in Heimen und bei Pflegefamilien.
       Seine Schwester Susan wurde vom Jugendamt betreut. Patrick S. wurde 2009
       aus der Haft entlassen, die Beziehung zu seiner Schwester besteht
       inzwischen nicht mehr.
       
       12 Apr 2012
       
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 (DIR) Inzest
       
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